HGM Wissensblog

Unter Dach und Fach

Die Einquartierung und Verpflegung des Militärs zu Beginn des 18. Jahrhunderts

1. Das System der Einquartierung

Bereits während des Dreißigjährigen Krieges begann sich die Entwicklung hin zu einem Stehenden Heer abzuzeichnen. Eine immer größer werdende Anzahl an Soldaten blieb über den Winter und nach dem Krieg auch in Friedenszeiten beim Heer und in der Soldzahlung. Parallel dazu kam es zu einem stetigen Anstieg der Heeresstärke an sich. Fassten die kaiserlichen Truppen während des Großen Türkenkrieges von 1683 bis 1699 noch etwa 80.000 Mann, standen zur Hochzeit des Spanischen Erbfolgekrieges 1705 113.000 Mann in kaiserlichen Diensten.1 Damit einhergehend stiegen die Staatsausgaben der Habsburgermonarchie rasant an. Waren es noch 4 Millionen Gulden zu Beginn der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, so erreichten die Ausgaben während des Spanischen Erbfolgekrieges von 1701 bis 1714 erstmals die 30-Millionen-Grenze. Der Anteil der Militärausgaben an den Gesamtausgaben betrug zu Beginn des 18. Jahrhunderts mehr als 90%.2

Der stetige Anstieg der Heeresgröße führte zwangsläufig zu einem sehr engen Kontakt und einer Verschränkung von Militär und Gesellschaft, denn nun mussten Soldaten und Offiziere auch in der feldzugsfreien Zeit einquartiert und versorgt werden. Es wurde angestrebt, die Truppen in den Städten unterzubringen da sie hier besser unter Beobachtung standen, um so ein „Auslaufen“, also die Desertion, zu verhindern. Gerade für die bevölkerungsarmen Kleinstädte in Österreich stellte die enorme Zahl an Soldaten und Tross eine kaum zu stemmende Herausforderung dar. So kam es häufig vor, dass Soldaten auch auf dem flachen Land und in den Dörfern einquartiert werden mussten.3

Eine favorisierte Lösung war es, sofern es der Kriegsverlauf erlaubte, die Soldateska außerhalb der eigenen Landesgrenzen einzuquartieren. Da dies jedoch nicht immer möglich war, musste man auch die einheimische Bevölkerung belasten. Unter dem ständigen Druck und aus Angst vor Exzessen und Plünderung, versuchten die Stände vor Ort die Versorgungsansprüche der Truppen nach „Dach und Fach“, also Unterkunft und Service (Licht, Holz, Salz, Lebensmittel, etc.), in Geld, Naturalien oder gemischt zu befriedigen.4 Dass dies eine enorme finanzielle und organisatorische Herausforderung für alle Beteiligten war, steht außer Zweifel.

Die Einquartierung der Militärbevölkerung in den Häusern und Wohnungen der Zivilgesellschaft stellte klar den engsten und intimsten Berührungspunkt sowie eine große Ungelegenheit dar.5 Die Nutzung einer gemeinsamen Unterkunft konnte Ausgangspunkt für soziale Unzufriedenheit aber auch Integration des Soldaten in die bürgerliche Gesellschaft sein.6 Obwohl Einquartierungen eine enorme Belastung darstellten, konnten sie auch für die lokale Ökonomie von Vorteil sein und eventuelle Impulse durch Konsumation auslösen. Die lokalen Obrigkeiten waren durchaus bestrebt, die gesteigerten Erträge durch Konsumation in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinde zu integrieren. Es konnte also eine gewisse Interessensgemeinschaft zwischen der Bevölkerung und den Soldaten bestehen.7

Die Einquartierung konnte aber auch abseits der militärischen Erfordernisse noch andere Aufgaben erfüllen. Ralf Pröve nennt dazu vier wesentliche Aspekte:

  • Es ging, wie bereits besprochen, um den primären Zweck der räumlichen Unterbringung immer größer werdender Heere bei gleichzeitigem Fehlen von Kasernen.
  • Durch die Einquartierung sollte gleichzeitig die innermilitärische Disziplinierung gefestigt werden. Bei der Unterbringung von Soldaten präferierte man befestigte Orte oder Städte, da die Mauern das Problem der Desertation einschränkten und die Flucht vor dem Militärdienst erschwerten.
  • Der einquartierte Soldat konnte als landesherrliches Instrument zur Unterordnung von Städten fungieren.
  • Schließlich ist noch die gegenseitige Kontrolle und Beaufsichtigung von Bürger und Soldat zu nennen. Einerseits hatte der Bürger durchaus eine Art Kontrollfunktion für die Obrigkeit und hatte über Tätigkeiten des Soldaten zu berichten. Umgekehrt konnte der Soldat den Bürger disziplinieren und ihn gegebenenfalls mahnen, sich an die Gesetze zu halten. Somit kann der Soldat als eine Art verlängerter Arm des Landesfürsten betrachtet werden.8

An Kasernen war zu Beginn des 18. Jahrhunderts noch nicht zu denken.9 Erst um 1720 wurden die Errichtungen von Kasernen europaweit thematisiert, um den immer größer werdenden Einquartierungsdruck, verursacht durch stark wachsende Zahl an Soldaten, auf die Zivilbevölkerung zu lindern. Eine ernstzunehmende Erleichterung sollte allerdings erst mit der theresianischen Staatsreform einhergehen, da zahlreiche Gebäude adaptiert wurden und der Kasernenbau forciert wurde.10 Eine endgültige Trennung zwischen Militär- und Zivilbevölkerung sollte allerdings erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eintreten.

2. Rechtliche Rahmenbedingungen

Die stetige Bürokratisierung des Staatswesens erfasste auch das Militär. Mit der zunehmenden Heeresstärke wuchsen auch die administrativen Aufgaben des sich ausdifferenzierenden Verwaltungsapparates. Der Krieg förderte somit auch das Herausbilden von permanenten Verwaltungsstrukturen, die die Zentralbehörden bis hinunter zu den Grundherrschaften verbanden.11 Zusätzlich zur Normierung der Verwaltung galt es auch, die Unterbringung und Verpflegung selbst zu reglementieren und zu regulieren. Zu gut waren Exzesse aufgrund von Versorgungsengpässen und fehlender Kontrolle während des Dreißigjährigen Krieges in den Köpfen der Bevölkerung verankert. In den 1670er und 1680er Jahre entstanden daraufhin in fast allen Gebieten Europas Verpflegungsordonanzen und Servicereglements bzw. Einquartierungsverordnungen. Ein detailliertes Verzeichnis der dem Soldaten zustehenden Unterbringungsleistungen war somit die Grundlage für ein reibungsloses Miteinander zwischen Soldat und Bürger.12 Diese Verpflegungs- und Einquartierungsordonnanzen sollten vor allem den Exzessen gegenüber der Zivilbevölkerung entgegenwirken.13 Ziel und Zweck dieser Ordonnanz war es daher, dem Soldaten hierdurch eine verläßliche und ergäbige Subsistenz zu verschaffen, und zugleich dem Land, durch die einräumende Option, ob es die Ordonannz-mäßige Victualen und Fütterey dem Soldaten in natura oder im Geld subministriten wolle, die Hyberial-Last erträglicher zu machen.14 Die Ordonnanzen sollten zusätzlich dafür sorgen, dass das kaiserliche Heer seine geplante Stärke erreichen und halten konnte. Vor allem die permanente Unterversorgung und damit schwindende Kampfkraft war eine weitere Motivation in Wien zum Verfassen solcher Verpflegungsregelungen. Auch die drückende Last auf die einheimische Bevölkerung und Wirtschaft wollte man damit mindern.

Eine grundlegende und ausführliche Regulierung der Verpflegungsansprüche und der Einquartierung erfuhr das kaiserliche Heer mit der Verpflegungsordonnanz von 1697. Bereits 1677 wurden die Gebühren, also die Gesamtheit der Versorgungsansprüche, für das Militär in Mund- und Pferdportionen festgesetzt, welche zukünftig die Leit-Maße für die tägliche Verköstigung der Soldaten darstellen sollten.15 Die Verpflegung setzte sich zunächst aus Natural- und Geldverpflegung zusammen, wobei sich in der weiteren Entwicklung die reine Geldversorgung gegenüber der hybriden Form durchsetzen wird.

Exemplarisch sollen nun anhand kleiner Auszüge aus der Ordonnanz von 1697 dargestellt werden, wie die Verpflegung und die Einquartierung zumindest auf der normativen Ebene funktionieren sollten. In einem weiteren Schritt wird die praktische Ausführung näher beleuchtet.

Die Verpflegung sah nach der neuen Regelung von 1697 nun wie folgt aus: Die Offiziere und das höhere Versorgungspersonal (od. auch „Prima-Plana-Personal“) der Infanterie aber auch der Kavallerie erhielten in den Wintermonaten (November bis April) aus der General-Kriegskasse monatlich 4 Gulden 30 Kreuzer pro Portion in bar, um ihre Leute sowie die Pferde selbst zu versorgen. Im Sommer, der im militärischen Bereich den 1. Mai bis 31. Oktober umfasste, erhielten sie pro Portion jeweils 3 Gulden.16 Die Höhe der Mund- und Pferdportion richtete sich streng nach dem militärischen Rang und der Jahreszeit. Da im Sommer die Armee im Felde stand und die Versorgung dort aus den Magazinen erfolgen sollte, erhielten sie täglich eine Portion Brot für die Hälfte der ihnen zustehenden Mund-Portionen.17 Generell galt, dass der Offizier und die höheren Versorgungsränge ausschließlich das Äquivalent der Mund- und Pferdportionen in Form von barem Geld aus der General-Kriegs-Kasse ausgezahlt bekommen sollten und von dem Lande, ausser Dach und Fach, für sich und seine Leute, samt der Stallung für seine Pferde, so viel er derselben, seiner Charge und der Ordonnanz gemäß, vonnöthen hat, nichts, wie es immer Namen hat, fordern noch nehmen sollte.18

Die unteren Chargen der Infanterie und der Kavallerie sollten im Winter mit der sogenannten Hausmannskost oder gegebenenfalls mit einem monatlichen Geld-Äquivalent verköstigt werden. Daneben erhielt der Soldat die Löhnung in barem Geld, die wiederum nach Jahreszeit variierte.19 Unter der Hausmannskost verstand man das Teilen der üblichen Mahlzeiten der Quartiergeber mit dem einquartierten Soldaten und war ausschließlich in natura bereitzustellen. Dazu heißt es: der Hauswirth ist schuldig, wann und so offt er mit denen Seinigen, der Lands=Art und Gewohnheit nach, das Mittag= oder Nacht=Mahl geniesset, den einquartierten Soldaten auch mitessen zu lassen, und die selbst geniesende Kost mitzutheilen.20 Für zusätzliches oder besseres Essen erhielt der Soldat zusätzlich seinen üblichen Sold. Bei Unannehmlichkeiten bzw. Unzufriedenheit waren die Quartiersleute befugt, die Hausmannskost aufzuheben und stattdessen dem Soldaten zwei Kreuzer als Äquivalent zu geben. Dies musste der lokalen Obrigkeit gemeldet werden, um gegebenenfalls den Soldaten zu bestrafen und die Quartiersgeber zu entschädigen. Ohne Grund durften die Quartiersgeber allerdings nicht die Hausmannskost absetzen. Als Strafe wurde dem Quartiers=Mann ein halber Gulden pro Tag, an dem er keine Hausmannskost abgab, als Strafe berechnet. Bei der Vergabe von Quartieren war darauf zu achten, ob der Quartiers=Mann bzw. Hauswirth in der Lage war, sich, die Seinigen und eventuell Soldaten genügend mit Hausmannskost zu versorgen. Konnte oder wollte der Quartiergeber nicht die Hausmannskost ausgeben, so schulde er dem Soldaten monatlich 1fl. 30kr. sowie täglich 2 Pfund Brot.21 Im Sommer sollten die Gemeinen die Verköstigung mit Brot aus dem Magazin ohne Entgelt pro Kopf sowie alle zehn Tage ihre Löhnung erhalten. Die Löhnung wurde im Sommer für den Zukauf von Gemüse, Fleisch und Trunk höher angesetzt. Die Montur sowie gegebenenfalls bei der Kavallerie die Dienstpferde möge ihnen ebenfalls ohne Unkosten bereitgestellt werden.22

Speziell für die Kavallerie musste auch die Versorgung der Pferde geregelt werden. Die Versorgung mit Heu, Hafer und Stroh oblag dem Generalkriegskommissariat und zwar so, dass das Land nichts zu leiden, oder einzubüssen habe. Darüber hatten die kommandierenden Offiziere Aufsicht zu halten. Um eine bestmögliche Versorgung des Pferdes zu garantieren, erhielten Kavalleristen mehr Sold, sodass sie in der Lage waren, Hufeisen, Nägel und Sonstiges zu bezahlen.23

Die Repartition, also die Verteilung der Quartierslast auf die verschiedenen Länder, Viertel und Distrikte sorgte mit größter Wahrscheinlichkeit für viel Diskussionspotential zwischen der Regierung in Wien und den Ständen auf der einen, Auseinandersetzungen zwischen Lokalbehörden und Zivilbevölkerung auf der anderen Seite. Generell waren sowohl Kirchen und Pfarrgebäude als auch der Adel von Einquartierungen befreit. Zunächst wurde die gesamte Quartierslast zwischen den Zentralbehörden und den jeweiligen Ländern vereinbart. Es folgte die Verteilung der Quartierslast viertelweise durch die ständischen Organe. Der örtliche Kriegskommissar hatte dann die vollständige Liste mit allen einzuquartierenden Soldaten mit Vor- und Zuname sowie Rang, welche die Kommissare nach der vorgenommenen Verteilung von den Ständen erhielten, an die für die Verteilung der Quartiere zuständigen Stellen weiterzuleiten. Auf den dort ausgefertigten Quartier=Billets wurde sowohl der Soldat als auch der Quartiergeber vermerkt. Diese sollten vom Soldaten dem Quartiergeber als eine Art Berechtigungskarte übergeben werden. Die kommandierenden Offiziere wiederum stellten den Quartierswirten Bestätigungen aus, die von den landschaftlichen Einnehmerämtern und der landesfürstlichen Kriegskasse für die Rückvergütung angenommen wurden.24 Ohne Quartier=Billet sollte keine Einquartierung stattfinden. Monatlich hätten die Quartier=Billets auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls geändert werden sollen. Ohne Wissen und Zustimmung des kommandierenden Offiziers, des lokalen Kriegskommissars und der Lokalobrigkeit durfte kein Wechsel des Quartiers stattfinden. Ein Wechsel war nur in Ausnahmefällen, wie etwa die Delogierung ganzer Regimenter, vorgesehen. Die Quartiere mussten durch den lokalen Kriegskommissar regelmäßig überprüft werden, ob alles mit guter Ordnung, und nach dieser unserer gnädigsten Satzung observirt wird.25

Vor allem für die Quartiergeber spielte die Disziplin der Mannschaft eine wesentliche Rolle. Sollte ein Einquartierter, egal ob Offizier oder Gemeiner, im Quartier gewalttätig werden oder gegen die Ordonnanz verstoßen, so durfte die nächste Obrigkeit die Verhaftung und Arretierung vollziehen. Innerhalb der nächsten 24 Stunden, sollte der Soldat an seinen Kommandanten ausgeliefert werden.26 Die Miliz mit dem Quartiersmann, sich friedlich und schiedlich betragen [soll], selbigen, oder andere von Lande, wer die auch seyn mögen, weder mit Worten, noch Wercken, injuriren. Besonders die Offiziere und Kriegskommissare sollten diesbezüglich mit gutem Beispiel vorangehen.27

Zwei Jahre später, also 1699, kam es zu einer nochmaligen Bestätigung und manche Punkte wurden, wahrscheinlich nach praktischen Erfahrungen und auf Drängen der Länder, geändert und ergänzt.28 Die bestehende Ordonnanz sollte dadurch nicht aufgehoben werden, vielmehr stellten die Änderungen und Ergänzungen eine Bekräftigung dar. Gerade die oft vorgenommenen Ergänzungen und Abänderungen zeigen sehr deutlich, wie labil das System in Wahrheit war.29

Die Hausmannskost, die dem Quartiers=Mann kein sonderbare Beschwernis, dem Soldaten aber ein grosser Behelff und Zubusse seines täglichen Unterhalts gewest wäre, wird damit aufgehoben, da diese in der Praxis dem Soldaten als Mittel zur Erpressung des Quartiergebers gedient hatte und es so zu Missbräuchen gekommen war. Nun sollte der einquartierte Soldat ausschließlich die Unterkunft, den „Servis“, also Licht, Holz, Salz und ein Bett, sowie zusätzlich eine Portion Brot täglich vom Quartiergeber erhalten. Alles Weitere sollte von den dadurch erhöhten Geldbeträgen selbst angekauft werden. Die Offiziere hatten Sorge zu tragen, dass die Herbeiführung der nötigen Lebensmittel ohne Bedrückung der Zivilgesellschaft erfolgte.30

Bei den Offizieren und dem „Prima-Plana-Personal“ der Infanterie wurden ab 1699 die Mundportionen das ganze Jahr über mit 3 Gulden pro Portion bemessen. Bei der Kavallerie unterschied man weiterhin zwischen Sommer und Winter. Mit dem Wegfall der Hausmannskost musste zwangsläufig die Löhnung angehoben werden, um die weggefallene Versorgung finanziell zu kompensieren. Von dieser täglichen Löhnung wurde ein Teil für die kleine Montierung abgezogen. Der Rest wurde in die Regimentskassa abgeliefert, um alle zwei Jahre dem Soldaten eine grosse Montirung zu verschaffen.31

Ein weiteres Problem stellte die hohe Zahl der Analphabeten in der Bevölkerung dar. Damit war es den meisten Quartiergebern nicht möglich, die in der Ordonnanz von 1697 verlangten Annotationes auf dem Quartiers=Billet zu vermerken. Ein Beauftragter der lokalen Obrigkeit, der schreiben konnte, sollte gegen Ende des Monats die Quartiere visitieren die effektiv darin befindlichen Soldaten und Pferde mit Vor- und Zunamen sowie Rang notieren und die Spezifikation der lokalen Obrigkeit übermitteln.32

Die Ordonnanzen, die ab der Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden und immer weiterentwickelt wurden, konnten lediglich Rahmenbedingungen für eine regulierte Versorgung des Militärs schaffen. Wie in fast allen Bereichen triftete die Praxis von der Norm in zahlreichen Fällen weit ab. Oft wurden Jahre nach den Ordonnanzen und zahlreichen Praxiserfahrungen Missbräuche festgestellt und die Regelungen weiter modifiziert. Nicht ohne Grund erschien knappe zwei Jahre nach der Versorgungsordonnanz von 1697 eine Erneuerung und Abänderung. Oft wurde in den Einleitungen von Beschwerden der Landesbevölkerung gesprochen, auf die man durchaus geneigt war zu reagieren. Es war ein Seiltanz zwischen zwei komplett konträren Interessen. Militärische Erfordernisse standen dem Wohl und der wirtschaftlichen Prosperität der Zivilgesellschaft entgegen. Das friedvolle Zusammenleben dieser beiden Gruppen hatte oberste Priorität.33 Das zeigten die langen Ausführungen betreffend Disziplin und etwaige Vergehen standen unter einem hohen Maß an Strafandrohungen. Von einem Erfolg lässt sich in dieser Hinsicht allerdings nicht sprechen. Die neue Ordonnanz förderte eine immense Zettelwirtschaft, die nicht nur die Quartiergeber, sondern auch die lokalen Verwaltungen überforderten. Die vielfältigen Abzüge von der Barlöhnung wie für Medizin („Apothekergroschen“), das „Beckengeld“ für den Feldscher, das „Beschlaggeld“ bei der Kavallerie sowie für eine eher ungewisse Invalidenversorgung („Invalidenkreuzer“) erschwerten den Erwerb von Lebensmitteln zu den ortsüblichen Marktpreisen.34 Ein kleiner Erfolg wurde dennoch verbucht, denn zu Beginn des 18. Jahrhunderts gingen die Quartiersbeschwerden kontinuierlich zurück, da man einerseits danach trachtete, die Einquartierung nicht in den Dörfern, sondern in den landesfürstlichen und herrschaftlichen Städten und Märkten vorzunehmen, wo die Soldaten durchaus einer höheren Kontrollen unterlagen. Andererseits wurden auch „aparte Quartiere“, also räumlich von der privaten Wohnung des Quartiersgebers getrennte Quartiere fokussiert.35 Der Übergang hin zu einem immer mehr bargeldorientierten System ab 1699 tat ein Übriges. Die Länder hatten nämlich nur mehr die Unterkunft, den Service und das Brot zu reichen. Gleichzeit kam es zu einem sozialen Abstieg des Soldatentums, wenn man die großzügigen Monatsgebühren von 6 fl. bei der Infanterie und 15 fl. bei der Kavallerie um 1630 als Vergleich heranzieht.36

3. Soldat und städtische Gesellschaft. Die Einquartierung und Versorgung in der Praxis

Um die Unterschiede zwischen Norm und Praxis aufzuzeigen soll als Beispiel die Stadt Wiener Neustadt im südlichen Niederösterreich herangezogen werden, welche zur Zeit der Kuruzzeneinfälle von 1703 bis 1709 eine erhebliche Einquartierungslast erlebte. Zu Spitzenzeiten standen knapp 1.500 Personen des Militärs inklusive Tross den ca. 3.000 Bürgern und Inwohnern der Stadt gegenüber.37 Alleine dieses nur schwer vorstellbare Zahlenverhältnis zeigt uns, wie weit Theorie und Praxis auseinanderklafften. Die angekündigte Truppenstärke wurde selten eingehalten und übertraf diese oft bei weitem. So erging am 12. Oktober 1703 ein Hofdekret von der Österreichischen Hofkanzlei an die Verordneten der Stände des Erzherzogtums Österreich unter Enns, indem die Aufstellung von insgesamt 2.200 Landrekruten im Viertel unter dem Wienerwald angeordnet wurde. Als Sammelplatz wurde Wiener Neustadt benannt. Die Stadt solle höchstens 60 Rekruten auf tach und fach einquartieren, denn das sei mit den Rechten und Privilegien der Stadt vereinbar.38 Doch in Wahrheit befanden sich, wie aus einem Bericht der Stadt an den Viertel-Oberkommissar Baron von Unverzagt hervorgeht, nach einem Monat statt der versprochenen 60 Mann insgesamt über 200 Mann in der Stadt.39 Weitere Rekruten könne die Stadt nicht hereinlassen und einquartieren.40 Gerade durch die besonders hohe Quartierlast, wurde die Frage nach der Versorgung der Truppe immer wichtiger. Die Stadt sei nicht in der Lage, eine derart große Last tragen zu können und die gemeine Statt selbst ist ihres ararii erschöpft und in solchen Schulden Last sich stürzen muest. Täglich werden etwa 900 Pfund Fleisch, 1.800 Pfund Brot, 120 Metzen Hafer sowie 72-74 Zentner Heu gereicht. Die gereichten Portionen waren den Soldaten nicht genug und sie forderten noch mehr von ihren Quartiergebern. Hinzu trat eine Wohnraumverknappung in der Stadt, denn es stünden nur etwa 340 Bürgerhäuser zur Verfügung und einige Bürger waren geneigt, aus der Stadt auszuziehen. Zusätzlich herrschte Angst in der Bevölkerung, dass etwa die einquartierte Mannschaft Regiments Latour aufgrund der schlimmen Zustände gewalttätig werden würde und es zu Übergriffen und Exzessen kommen könnte. Die Stadt bat daher um eine Delogierung und Ausquartierung dieses Regiments.41

Dass die benötigte Menge an Naturalien die Ressourcen der Stadt bei weitem überschritten zeigt uns eine Spezifikation aus dem Jahr 1704. Alleine in diesem Jahr wurden insgesamt 46.744 Portionen Brot, 50.050 Pfund Fleisch, 468 Eimer und 27 ½ Maß Wein, 19 Zentner und 35 Pfund Mehl, 961 Metzen Hafer, 940 Zentner Heu im Gesamtwert von sage und schreibe 6.503 fl. ½ kr. auf Anweisung des Viertel-Oberkommissars von der Stadt richtig abgeliefert.42 Obwohl die Wirtschaft von Wiener Neustadt trotz dessen Stellung als urbanes Zentrum des Viertels unter dem Wienerwald von der Landwirtschaft dominiert war, war es ein Ding der Unmöglichkeit, dass die Stadt alleine die enormen Mengen an Naturalien stellen konnte. Man war hier von den umliegenden Herrschaften abhängig, die Naturalien an die Stadt ablieferten. Im Februar 1704 wurden die umliegenden Herrschaften vom Viertel-Oberkommissar von Unverzagt damit beauftragt, Naturalien für die in Wiener Neustadt einquartierte Miliz abzuliefern.43

Wie sah nun die Verteilung der Quartiere vor Ort aus? Es war wohl die einzige Ebene, wo militärische und zivile Behörden eng miteinander arbeiteten. In der Verpflegungsordonnanz von 1697 wurde, wie bereits erwähnt, die Quartiersrepartition genau geregelt. Der örtliche Kriegskommissar musste eine Liste mit allen Soldaten mit Vor- und Zuname sowie Rang an die zuständigen Stellen schicken. Diese erstellten daraufhin Quartier-Billetts aus, auf denen der Soldat und der Quartiergeber genannt wurden, welche wiederum die Billetts vom Soldaten überreicht bekam.44 An der Betreuung und Verteilung der Quartiere waren die militärische und zivile Ortsobrigkeit gemeinsam beteiligt, wobei für diese eigens abgestellte Bedienstete verantwortlich waren.45 Im militärischen Bereich war es meist der Fourier.46 Im Falle der Stadt waren es eigens abgestellten Quartierskommissare, die sich aus dem Inneren und Äußeren Rat zusammensetzten. Als Beispiel soll hier das zu Beginn des Jahres 1706 einquartierte Kürassier-Regiment Hessen-Darmstadt dienen, da uns zu diesem das meiste Material vorliegt. Zu Beginn stellte die Stadt eine Spezifikation der anmarschierenden Truppen auf, die am 27. Februar 1706 in der Stadt ankommen sollten. Dabei wurde die Anzahl der diversen Chargen pro Kompanie aufgelistet. Insgesamt sollten demnach 83 Gemeine sowie ein Rittmeister, zwei Leutnants, zwei Wachtmeister, ein Musterschreiber, ein Feldscher, ein Trompeter, zwei Sattler und Schmiede und drei Korporale in Wiener Neustadt einrücken.47 Was folgte sind Listen, in denen alle Quartiergeber und die Anzahl der einzuquartierenden Soldaten verzeichnet wurden, die gleichfalls von den städtischen Funktionsträgern ausgearbeitet wurden. Für die Offiziere wurde eine eigene Liste verfasst. Dabei steht links die Kompanie bzw. die Eskadron und rechts der Quartiergeber. So wurde der Eskadronskommandant Rittmeister Tallatzko bei Johann Öhrlein, dem damaligen städtischen Oberkämmerer und späteren Bürgermeister, einquartiert.48 Das deutet darauf hin, dass auch einige der obersten städtischen Entscheidungsträger nicht von Einquartierungen verschont blieben bzw. befreit waren, wohl aber der Bürgermeister.49 Allerdings wurden offensichtlich die hochrangigen Offiziere bei ebenso hochrangigen Würdenträgern der städtischen Gesellschaft einlogiert. Die Spannbreite an Einquartierten pro Quartiergeber reichte zwischen einem bis hin zu sechs Militärpersonen.50

Aus unterschiedlichsten Anlässen fanden auch Delogierungen statt. Gründe hierfür konnten Konflikte zwischen Soldat und Quartiergeber, Unzufriedenheit der einen oder anderen Partei oder sonstige Anliegen von Seiten des Soldaten sein. Dazu wurden ebenfalls Listen erstellt, wie viele von wem zu wem delogiert wurden. Leider wurde nicht der Grund für die stattgefundenen Delogierungen genannt, was für die sozialgeschichtlichen Fragen einen bedeutenden Fundus an Information bieten könnte.51

Befreiung von der Quartierslast war ebenso möglich, doch mussten die Parteien einen Geldbetrag als Entschädigung entrichten. So zahlten am 4. März 1704 insgesamt 19 Parteien ein sogenanntes Beitragsgeld für die Miliz von insgesamt 236 Gulden um weither khein Soldaten quartier zuleiden und solle solches geld als morgen den 4. Dito frueh umb 8 Uhr zur Comm(issi)on auf seine Statt Canzley […] bahr erlegt werden..52 Auch in den folgenden Jahren erfahren wir von dieser Praxis. In der Ratssitzung vom 11. Juni 1706 werden insgesamt 93 fl. 2 kr. an Soldatengeld […] auf relation der herrn Commissarii Leopold unnd Tomatisch53 […] von einigen Partheyen anstatt der Soldatenquartier gethanen beytrag, und dessen erlegung auf dem Rathstisch bestätigt.54 Gleichfalls ergingen an die Stadt Bitten einzelner Bürger, die um Befreiung von der Quartierslast anfragten und im Gegenzug Ersatzzahlungen anboten. So bat ein namentlich nicht genannter Bürger 4 fl. monatlich als Ersatz an, da er nit ein Eintziges bürg(er)l(iches) geworb noch einkom(m)en habe. Er sei mit Kopf und Vermögenssteuer stark belastet und argumentierte, dass Offiziere zu den Leuten einquartiert gehören, die ein Gewerbe ausführen und Einkommen besitzen, da die Verköstigung eines Offiziers weitaus kostspieliger war.55

Als Übersicht wurden schlussendlich alle Quartiergeber eines Stadtviertels in einer Quartiersrepartition für jedes einzelne Stadtviertel ausgefertigt. Oftmals wurde zusätzlich vermerkt, wenn der Soldat mit Frau und Kind Quartier bezog. So bezog ein Rittmeister samt Frau, zwei Kindern, drei Knechten und zwei Mägden Quartier bei Georg Dreisch im Trinitatisviertel.56 Eigens für die mitgereisten Frauen der Soldaten wurden Spezifikationen verfasst, wie etwa für die Obristleutnant-Eskadron des Darmstädtischen Regiments.57 Von Seiten der Eskadronen finden sich ebenfalls Quartiersrepartitionen. Der Fourier der darmstädtischen Eskadron Tallaztko fertigte eine solche Liste an, in der links der Quartiersgeber und rechts die Anzahl stand. Die Bandbreite schwankte zwischen einem und ganzen sechs Soldaten, so musste z.B. Hans Perstorffer drei Reiter, Samuel Fromer einen Reiter und Herr Fischer einen Korporal und zusätzlich fünf Reiter unterbringen.58 Es ist zu vermuten, dass die eigentliche Zuteilung der Soldaten in die Quartiere aus praktischen Gründen hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fiel. Schließlich waren die lokalen Gegebenheiten wie Namen, Größe und Ort der Häuser nur der städtischen Obrigkeit bekannt. Dennoch existiert eine Parallelität bei der Überlieferung der Repartitionen, die sowohl von der Stadt als auch von Kompanieangehörigen ausgestellt wurden. Der Grund mag gewesen sein, dass der Kompaniechef natürlich wissen wollte, wo sich seine Mannschaft im Falle einer Mobilisierung befand, um so auch Desertionen vorbeugen zu können. Da für die Betreuung der Soldaten bei ihren Beschwerden oder anderwärtigen Anliegen ausschließlich der Fourier zuständig war, zeigte sich eine solche Liste als äußerst praktisch. Es ist zu erwähnen, dass in keiner dieser genannten Listen die Namen der Soldaten verzeichnet sind. Diese standen wohl auf den Quartiers-Billetts, die uns leider nicht überliefert sind. Der Grund kann vielfältig sein, wie etwa die wahrscheinlich kleine Größe, der rasche Wegfall des Nutzens und die Tatsache, dass diese Billetts vom Soldaten an den Quartiergeber übergeben hätte werden sollen und so der Verlust noch wahrscheinlicher wurde. Unklar ist auch, nach welchen Gesichtspunkten die Einquartierung ablief. Zwar sollten die städtischen Quartierkommissare die Bürgerinnen und Bürger in drei Classen unterteilen, doch diese sind in den beschriebenen Listen nicht zu erkennen. Auch stellt sich die Frage, ob die Verteilung ausschließlich nach zivilen Bedürfnissen ohne Mitsprache des Militärs vorgenommen wurde, oder ob unter anderem die Kompanien möglichst nah beieinander logiert wurden, um die Kompanien möglichst rasch und unkompliziert wieder zusammenzuführen.

Schließlich gilt es zu Fragen, wie es mit der Disziplin vor Ort tatsächlich aussah. Zentraler Akteur hierbei war der Stadtkommandant als oberste militärische Instanz vor Ort, welcher die pflegung gueter verständnis mit dem aldortigen Statt Magistrat und der Bürgerschafft, sowie gueter harmonia zwischen der Miliz und Bürgerschafft bey gegenwertigen feindtsgefahren sicherstellen sollte.59 Oft kam es aber auch vor, dass diese Kooperation nicht funktionierte und der Stadtkommandant oft in Konkurrenz mit den zivilen Obrigkeiten stand. So ein Beispiel einer nicht funktionierenden Zusammenarbeit findet sich in Wiener Neustadt anhand des Stadtkommandanten Johann Georg von Arnold. Im Juni 1704 hört man bereits von Beschwerden der Stadt an den Hofkriegsrat über denselben. Noch im April zuvor wurde Arnold von Seiten der Stadt für seine Arbeit gelobt.60 Durch die Einfälle in der Umgebung um Wiener Neustadt flüchteten die Bewohner und Bauern der umliegenden Ortschaften hinter die schützenden Stadtmauern, um später nach dem Ende der Bedrohung zurückzukehren. Daraufhin begann Obristwachtmeister von Arnold, von jedem beladenen Wagen der Flüchtenden jeweils 30 Kreuzer, von jedem nicht beladenen Wagen je sieben Kreuzer einzuheben. Viele Flüchtlinge hatten jedoch nichts auf ihren Wägen, was annähernd einen halben Gulden wert gewesen wäre bzw. auch solcher halber gulden nicht in sein vermögen gewest. Erhaltene Quittungen bestätigen diese Praxis. So bezeugten Johann Leonard Gast und Paul Rotterstainer, beide aus Baden stammend, dass sie am 15. Juni 1704 dem herrn Commendanten zur Wiennerischen Neustatt wegen zwey Wagen: worauf nichts dan unsere Khinder, und ein weniges Pöttgewandt widerumben nacher hauß auf Baaden gefuhrt worden: Passier Geld ain gulden haben bezallen müssen.61 Nicht nur zwischen der Stadtregierung und dem Kommandanten kam es diesbezüglich zu Konflikten, sondern naturgemäß auch mit jenen, die davon betroffen waren. Johann Mözl aus Neusiedl berichtet am 26. Juli 1704, dass er, als er sich weigerte das Wagengeld zu bezahlen und Arnold drohte, ihn bei der Hofkammer anzuzeigen, von selbigem verbal attackiert wurde.62 Es finden sich zahlreiche weitere Berichte von Zivilisten, die Beschimpfungen, Androhung von Gewalt und die tatsächliche Ausübung zum Thema hatten.63 Die Stadt nahm bei ihrer Beschwerde Bezug auf den Stadtkommandanten zur Zeit der Osmaneneinfälle um das Jahr 1683. Der damalige Stadtkommandant Obrist Castelli habe dergleichen unfueg nicht verüebt: sondern die armen flüchtling unbetriebt und frey hinaus passirt worden sint.64 Ein weiterer Streitpunkt war die Verwaltung der Quartiere. Der Kommandant habe die Stadtverwaltung mit schimpflichen Schmach Wortten angegriffen und die Kompetenz über die Quartiere an sich gezogen, obwohl ein zuvor ergangenes Hofdekret bestimmte habe, dass nicht Ihme: sondern uns als dem Rath die logier: und einquartierung immediate zuesteht.65 Ein weiterer Eingriff in die Zuständigkeiten der städtischen Obrigkeit war die Behelligung der Bürgerschaft und der Inwohner mit Fortifikationsarbeiten oder sonstigen Arbeiten. Die Bitte der Stadt sah nun vor, dass einerseits der Kommandant dass zu Unrecht eingetriebene Passiergeld den Flüchtlingen zurückerstatten möge und andererseits sich nicht in die Quartierskompetenz des Rates einmischen solle. Schließlich möge der Kommandant mit der Belästigung der nicht ihm unterstehenden Bürgerschaft aufhören.66 In einer Stellungnahme Arnolds bittet dieser den Hofkriegsrat um einen scharffen verweiß an den Magistrat von Hoff aus zu vermögen, damit ins khönfftig diese grobe Leuth sich eines bösseren comportements befleissen.67 Dabei sparte er ebenfalls nicht mit Anschuldigungen. Als er mit seiner 200 Männer zählenden Mannschaft anrückte, wurden die Stadttore vom hiesigen Magistrat versperrt. Erst nachdem der Hauptmann Graf Portia die so genannte Mühl Pastey mit einiger Mannschaft, ehe sich der Magistrat versehen, occupirt hatte und Arnold näherkam, seien ihm die Tore geöffnet worden.68 Ihm und seinen Soldaten wurde kein Quartier und nicht ein Stückhl Brodt gegeben, woraufhin er khein anders Mitl gewust, als eine repartition zumachen und selbst die Quartiersvergabe übernahm. Daraufhin schickte Arnold mehrmals einen Offizier zum Magistrat mit der Bitte, dieser möge ein oder zwei Ratsherren abkommandieren, um der Nottdurft nach conferiren, und alles in guete ordnung sezen. Dazu war es aber nie gekommen. Vielmehr erging an ihn durch einen Ratsdiener eine spötliche antworth. Bezüglich der Anschuldigung des Magistrats, wonach der Stadtkommandant unerlaubt Passiergeld eingetrieben habe, verfolgte er das Ziel, den Rat zur Raison zu bringen, damit dieser sich überhaupt mit ihm in Verbindung setzte.69 Nach zwei Wochen sei er immer noch im Wirtshaus einquartiert und habe bisiezt khein bestendiges quartier erhalten. Gleichzeitig litten die Soldaten ebenfalls an Quartier- und Verpflegungsmangel. Die Lage war offenbar prekär und Arnold sah sich nach seinen Aussagen nach dazu genötigt, die Ratsherren immer mehr zu bedrängen.70 Am 8. Juli 1704 erfolgte die Antwort von Seiten des Hofkriegsrates, um alle Excessen Ihme bey schwerer Straff zu verbitten. Dass die Stadt bei der Übernahme des Kommandos die Tore schloss und widerspenstig war, sei auf ein Missverständnis zurückzuführen und der Stadt sei hier diesbezüglich zu vergeben. Zweitens sei die Drohung einer eigenmächtigen Quartiersverteilung nicht anbefohlen worden. Drittens sei die Einhebung des Passiergeldes widerrechtlich von Statten gegangen. Das abgenommene Geld soll zurückerstattet und dem Magistrat übergeben werden. Weiters soll die Bürgerschaft keinesfalls mit Gewalt zur Arbeit gezwungen werden.71 Dem Antwortschreiben des Hofkriegsrates sind zahlreiche weitere Anschuldigungen der Stadt an Arnold zu entnehmen und die Lage schien zu eskalieren. Obristwachtmeister von Arnold greife in die Jurisdiktion der Stadt ein, lasse Juden inhaftieren, entnehme unerlaubt Heu von der Spitalswiese und beschimpfe den Rat mit iniure Worthen, als Rebellen. Er drohe dem Bürgermeiste und dem Stadtrichter, dieselben in Eisen schlagen zu lassen.72 Das erste Mal wurde ihm bei weiteren Verstößen mit der Abnahme seines Kommandos und weiteren scharffen demonstrationen gedroht.73 Bereits am 10. Juli 1704 wurde in einem Hofdekret die Abänderung des Kommandos angedacht, da zwischen iezig Com(m)endanten und deren von der Neustatt, shwörlich eine guette Verständnis mehr zuhoffen.74 Im Dezember 1705 folgte Heinrich Baron von Andrimont, über den keine Beschwerden vorliegen. Andrimont scheint das Gegenteil Arnolds gewesen zu sein, denn nach seiner Abberufung lobte ihn die Stadt. Sie sei sehr mit ihm zufrieden gewesen, da er alles bestmöglich geleitet und sich „zum Vergnügen“ der Bevölkerung benommen habe.75

Trotz zahlreicher Ordonnanzen und Bekräftigungen für ein friedliches Zusammenleben darf nicht vergessen werden, dass Soldaten und ihre Familien ein fremdes Element innerhalb der lokalen Einwohnerschaft darstellten. Oftmals kamen sie aus anderen Territorien, hatten eine andere Konfession und waren sogar Teil einer anderen Rechtsgemeinschaft. Zusätzlich wichen noch Alltag, Ehrbegriff und Verhaltensweisen wesentlich vom städtischen Alltag ab. Somit konnte das enge Zusammenleben in der Stadt zu sozialen Spannungen und Auseinandersetzungen führen, die oft auf sozialen, mentalen und kulturellen Differenzen fußten.76 Die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung war oft der Keim von Konflikten zwischen Soldat und Quartiergeber. Besonders die Qualität der Versorgung und des Quartiers ließen oft Spannungen eskalieren. Die Qualität der Unterbringung blieb immer im Einzelfall geregelt und war Ergebnis von Verhandlungen zwischen Soldat und Wirt.77 Falls es zu Konflikten kam, hatten beide Parteien andere vorgesetzte Instanzen, da es sich ja um unterschiedliche Rechtsgemeinschaften handelte. Die Bürger richteten ihre Beschwerden und Anliegen an den Stadtrat, für den Soldaten war meist der Regimentskommandant die oberste Instanz, an die er sich wenden konnte. Im Jahr 1709 erfahren wir von einem Fall, bei dem zwei Hof- und Stallmeister des Dragonerregiments Prinz Eugen von Savoyen den Knechten des Franz Pachner während dessen Abwesenheit allerhand schwere lester Worthe und infamiteten ganz unschultig Molehtsiert, ja sogahr mit Erschröklichen und Barbarische schlöge zu tractiren bethrohet hätten. Bei seiner Ankunft wurde mit Pachner ebenfalls furios, und infuriuse […] verfahren“. Sie hätten ihn übel beschimpft und sogar gedroht, auf seinen Kopf mit einem Schlagstock einzuhauen. Daraufhin musste er das Zimmer in das er, seine schwangere Frau und das ganze Hofpersonal geflohen waren verriegeln in dem sie die ganze Nacht über ohne alle schlaff in höchster Sorge verweilten. Währenddessen versperrten die beiden Militärangehörigen die Küche, nahmen den Schlüssel zu sich und ließen die Küche versperrt, sodass niemand etwas essen konnte. Franz Pachner erbat daher für die erlittenen Verbal und Real injurien eine genuegsambe Satisfaction, in dem die genannten Hof- und Stallmeister mit Schlägen oder gar mit dem Tode bestraft werden sollten.78 Der Stadtrat übermittelte Pachners Bitte unmittelbar weiter an den Herrn Generalleutnant des selbigen Dragonerregiments, Johann Michael Pöstinger, der sich dieses Falls annehmen und Satisfaktion erteilen möge.79 Da sich die Strafverfolgung außerhalb der städtischen Gerichtsbarkeit befand, versuchte man diese über den zuständigen Kommandanten abzuwickeln, damit dieser den oder die Missetäter bestrafen konnte. Oft allerdings wurden die zivilen Klagen gar nicht beachtet, da man aus militärischer Sicht kleinere Vergehen und Ausschreitungen der Soldaten tolerierte.80 In solchen Fällen blieb den lokalen Obrigkeiten oft nichts anderes übrig, als sich an ihre vorgesetzten Stellen zu wenden. So wandten sich Bürgermeister, Richter und Rat an die niederösterreichischen Verordneten, dass zahlreiche Raufereien und Schlägereien aufgrund von Trunkenheit entstanden und man bestrebt war, dies zu verhindern.81 Generell standen Kompetenzkonflikte zwischen zivilen und militärischen Obrigkeiten auf der Tagesordnung, da gerade durch die nachlässige Handhabung der Militärgerichtsbarkeit durch die Offiziere der lokale Richter eingreifen musste, um die obrigkeitliche Schutzfunktion zu demonstrieren.82 Das ist wohl auch der Grund, warum wir den einen oder anderen Fall mit Beteiligung von Militärangehörigen in den städtischen Rats- und Gerichtsprotokollen finden. In der Ratssitzung vom 11. Juni 1704 wurde ein Fourier des Dragonerregiments Ludwig Graf von Herbeville wegen Totschlags von Seiten der Stadt mit einer geistlichen Strafe belegt, die hier nicht näher definiert ist.83 Weitere Hinweise auf tödliche Konfrontationen zwischen Bürgern und Soldaten offenbaren uns die hiesigen Sterbebücher der Hauptpfarre. Johannes Jakob Hacker, Bürger und Binder in Wiener Neustadt, wurde um 8 Uhr abends, den 6. Februar 1704, nicht weit von seinem Haus von einem Dragoner des Regiments Christian Ernst Markgraf von Brandenburg-Bayreuth brutal mit einem Pallasch-Hieb gegen den Kopf ermordet. Er verstarb nach nur nach wenigen Minuten. Der Täter selbst war aber entflohen.84

Auf bürgerlicher Seite wurden allerdings auch Vergehen gegenüber der Militärbevölkerung verzeichnet. Im Stadtgerichtsprotokoll wurde am 12. August 1705 der Fall des bürgerlichen Schneiders Georg Widman behandelt. Dieser habe einen Korporal am Ungartor mit Iniuri-Worthen angegriffen.85 Baron Adam Fargio, Rittmeister des Husarenregiments Ebergenyi klagte Johann Gotthard Stöger, Wirt im Weißen Rössel wegen gegen ihn gerichtete iniurien. Der beklagte Stöger soll seinen Unfug alles ernts verwissen und bei einem weiteren Vergehen eine härtere Strafe erhalten.86

Wie bereits erwähnt, stellte die Einquartierung einen besonders engen Kontakt zwischen zwei gesellschaftlichen Subsystemen dar. Die Versorgung und Disziplin vor Ort waren für beide Parteien durchaus von zentraler Bedeutung, jedoch nicht die einzigen Probleme, die es zu lösen galt. Auch galt es, hygienisch-medizinischen Herausforderungen entgegen zu treten. Gerade bei so vielen Personen auf engsten Raum spielte die Angst vor Seuchen eine immanente Rolle. So beherrschte noch 1714 eine Pestwelle die Bürgerinnen und Bürger von Wiener Neustadt.87 Knappe 35 Jahre davor grassierte in Wien 1679 eine der schwersten Pestepidemien, der wahrscheinlich ein Fünftel der Einwohner zum Opfer fielen, mindestens aber 12.000 Personen.88 Es ist also nicht verwunderlich, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die lokalen Obrigkeiten äußerst vorsichtig bei der Einquartierung von kranken Soldaten waren.

Am 18. Jänner 1704 kündigte die Hofkanzlei den niederösterreichischen Verordneten per Hofdekret an, dass einige Krankhe undt übel beritthene Mannschafft der Regimenter Latour, Schlick, Viermont und Bagni nach Wiener Neustadt beordert wurden, um dort logiert und verpflegt zu werden. Als Beilage wurde eine Spezifikation des kaiserlichen Kriegskommissars Valentin Baumgarttner mit der Anzahl der Kranken mitgeschickt. Es handelte sich um insgesamt 116 kranke Soldaten, 95 Knechte und Weiber, 45 Dienst- sowie 210 Offizierspferde.89 Aus einem Insinuat der Hofkanzlei an den Hofkriegsrat geht hervor, dass die Zahl der zu logierenden und verpflegenden kranken Mannschaft der Stadt viel zu hoch sei und sie um die Ausquartierung bat, da die Stadt sich vor der gefahr und noth, die man durch dieße Mannschafft zu verhüeten suchet.90 Im selben Jahr starben im Vergleich zu den vorigen und nachfolgenden Jahren relativ viele, nämlich insgesamt 384 Personen. 1703 starben 103 Personen, also weniger als die Hälfte. Schlussfolgernd kann man also behaupten, dass zwischen den sehr hohen Zahlen an einquartierten Soldaten 1704 und der ebenso hohen Anzahl an Verstorbenen im gleichen Jahr ein Zusammenhang besteht und durch die Soldaten zahlreiche Infektionen mit eingeschleppt wurden.91 Die Behandlung und Verpflegung der Kranken erforderte aber auch die Aufmerksamkeit die vorgesetzten Stellen. So erging ein Schreiben von den niederösterreichischen Verordneten an alle vier Viertel-Oberkommissare, dass die Kranken in die Spitäler underbrachd, und Ihnen das brodt nebenst denen erforderlichen medicamenten, chirurgen, und andern nottdurfften von dem kay(ser)l(ichen) Ge(nera)l Comissariat beygeschaffet werde, […] und sonsten auß Christlichen Lieb zu derer genessung alle Wilfähigkeith bezeuget werden solle.92 Einen Beweis dafür, dass die Soldaten auch in Wiener Neustadt im Lazarett behandelt wurden, gibt uns das Sterbebuch der Pfarre, in dem die im Lazarett verstorbenen Soldaten am Ende jeden Monats zusammengefasst wurden.93

Leider sind uns keine Berichte, Bitten oder Beschwerden der städtischen Einwohner überliefert, die uns über kranke Soldaten und den Umgang mit ihnen berichten. Fakt ist aber, dass die Einquartierung Kranker und Maroder eine noch größere Belastung darstellen konnte und Infektionen übertragen wurden, wie die oben genannten Todeszahlen aus dem Jahr 1704 beweisen.

Abschließend sollen kurz noch die mitziehenden Soldatenfamilien Beachtung finden. Die Anzahl der Soldatenfrauen und Kinder war beträchtlich und dennoch wurden sie lange von der Militärgeschichte, aber auch von der Sozialgeschichte ausgeklammert. Es ist bekannt, dass die Armee zu dieser Zeit nicht nur aus Soldaten bestand. Im Tross, der gegen Ende des Dreißigjährigen Kriegs fast bis zu 50% der gesamten Armee ausmachte, finden sich Marketenderinnen, Prostituierte, Händler und anderes „zweifelhaftes Volk“.94 Aber auch die zuvor oder auch während des Krieges gegründeten Familien der Soldaten zogen im Tross mit. Somit umfasste die Militärbevölkerung einen nicht unwesentlichen Teil Frauen und Kinder. Laut Markus Meumann war sogar der Großteil der in den Städten einquartierten Soldaten verheiratet oder lebten in einer Lebensgemeinschaft, womit Frauen und Kinder beinahe die Hälfte der Militärbevölkerung ausmachten.95 In Wiener Neustadt lassen sich andere Zahlen fassen. Anhand der Quartiersrepartitionen der Stadtviertel, in denen auch die mit einquartierten Frauen und Kinder verzeichnet sind, finden wir im Jahr 1706 insgesamt 917 einquartierte Offiziere bzw. Gemeine sowie 127 Frauen und Kinder. Das ergibt einen Prozentsatz von etwa 15%. Somit hatte etwa jeder siebente Soldat eine Frau und in den meisten Fällen nur ein Kind in Begleitung. Nur sehr selten wurde die Kinderzahl von einem Kind überstiegen.96 Dieser Prozentsatz wird anhand einer weiteren Quelle bestärkt und untermauert. Für die Obristleutnant-Eskadron des Darmstädtischen Kürassier-Regiments wurde eine eigene Spezifikation der einquartierten Frauen erstellt und zählte insgesamt 17 Frauen.97 Wenn wir nun die Stärke einer Kürassier-Eskadron in Kriegszeiten von etwa 80-100 Mann98 heranziehen, ergibt dies einen Frauenanteil von knapp 20%. Hier zeichnet sich der Trend ab, der bereits mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges seinen Anfang nahm, nämlich die Fokussierung auf Ehelosigkeit von Soldaten. Der Krieg und das Militär wurden immer mehr zur reinen Männerdomäne und auch bei der Werbung achtete man immer mehr auf unverheiratete Männer. Um 1700 wurde nur mehr ein kleiner Teil an verheirateten Soldaten und Offizieren toleriert. Außerdem hatte die Zurückdrängung der Soldatenfrauen aus den Heeren der Frühen Neuzeit selbstverständlich auch Motive finanzieller Natur. Der Sold war dazu bestimmt, lediglich den Soldaten zu versorgen, aber nicht eine ganze Familie. Was folgte, waren zahlreiche verarmte Familien, im Falle eines Todes des Vaters im Feld.99 Die Versorgung jener verarmten Soldatenfamilien wurde meistens auch von den kommunalen Armenwesen nicht erfüllt, da diese nicht zur städtischen Rechtsgemeinde gehörten und dort auch keine städtischen Steuern zahlten. Die Armenversorgung der Garnisonsangehörigen wurde daher von vielen Städten oftmals abgelehnt.100 Aber auch der Zivilbevölkerung kam die Reduktion der Frauen im Heer zu Gute, da sich oft zahlreiche Quartiergeber darüber beschwerten, dass sie nicht noch zusätzlich eine ganze Familie verköstigen können und wollen.101

Allerdings konnte es auch vorkommen, dass einquartierte Soldaten hiesige Bürgerinnen ehelichten. Ideales Quellenmaterial für die Untersuchung eingegangener Soldatenpartnerschaften zwischen einquartierten Soldaten und Bürgerinnen bieten uns die Trauungsbücher der Hauptpfarre Wiener Neustadt. In den Taufbüchern finden sich weiters Hinweise auf Soldatenkinder, welche in Wiener Neustadt aus den Soldatenpartnerschaften hervorgingen. Zwischen 1703 und 1709 verzeichnen wir in der Stadt lediglich zwei Eheschließungen von Soldaten.102 So heirateten Franz Christian Eva Anger103 und Egidius Waas Anna Wiek.104 Während Franz Christian zum Zeitpunkt der Hochzeit ein abgedankter Soldat war, stand Egidius Waas nach wie vor als Musketier im Infanterie-Regiment Holstein-Plön.105 Offenbar musste sich der Soldat zuvor eine Erlaubnis vom Stadtrat einholen, denn in der Ratssitzung vom 2. Dezember 1706 finden wir die Bewilligung des Rats nach einer mündlichen Ehewerbung des gewesenen Musketiers Matthias Kheiner mit Christina Samboldt.106 Der Vollzug der Ehe fand aber nach Sichtung des Trauungsbuches allerdings nie statt. Auch war es lange Zeit Praxis, dass sich die Soldaten vom Hauptmann gegen Geld oder andere Gefälligkeiten die Ehebewilligung holen mussten, doch verlor der Hauptmann in der Zeit Prinz Eugens dieses Privileg wieder.107 Besonders hervorzuheben sind der abgedankte Soldat Joseph Lens und seine Eheschließung mit Barbara Wittmann, welche am 8. Juli 1710 vollzogen wurde. Dabei wurde vermerkt, dass es sich bei Joseph Lens um einen abgedanckthen Soldath, undt dazeith bettler in der Vorstatt allhier handle.108 Es ist ein Indiz dafür, dass ungelernte Soldaten nach dem Ausscheiden aus der Armee, egal aus welchen Gründen, oftmals verarmten. Die Ehe schien oft auch der Ausweg aus der Armut und konnte durchaus auch in Ausbeutung enden, denn der verarmte Soldat konnte in jeder Hinsicht profitieren. So erhielt er unter anderem ein Dach über dem Kopf und was zu essen, was den Lebensstandard spürbar erhöhte. Eine Ehe konnte aber auch der Ausweg aus dem kontrollierten Quartier sein, denn somit hatte er die Möglichkeit, sein „eigener Herr im Haus“ zu werden.109 Ein eventuell damit einhergehender Erhalt des Bürgerrechts sowie die Möglichkeit ein Haus zu besitzen bzw. zu erwerben konnte für Wiener Neustadt nicht nachgewiesen werden.

Im Untersuchungszeitraum wurden in Wiener Neustadt insgesamt 10 Soldatenkinder getauft, über deren weitere Umstände wir nicht unterrichtet sind.110 Dabei handelte es sich ausschließlich um legitime Kinder, deren Lage um einiges besser gewesen ist, als jene der illegitimen Kinder. Taufen illegitimer Soldatenkinder sind im Taufbuch in diesem Zeitraum nicht verzeichnet. Die Heiratsbeschränkungen der Soldaten und die daraus resultierenden zahllosen nichtehelichen Partnerschaften führten zu einer großen Anzahl an nichtehelichen Kindern. Über deren Schicksal schweigen die Quellen noch viel mehr, wobei man die Lebenserwartung und Chancen dieser Kinder als deutlich niedriger einschätzen kann, als jene der ehelichen Kinder.111

Die Heiratsbeschränkungen und die Zurückdrängung der Frau aus den Heeren Europas in der Frühen Neuzeit sind vor allem, anhand der äußerst geringen Anzahl an Heiraten, nämlich lediglich zwei zwischen 1703 und 1709, festzumachen. Auch der Prozentsatz der mitreisenden Frauen und Kinder sank immer weiter. Reisten noch während des Dreißigjährigen Krieges bei 500 kaiserlichen Musketieren etwa 400 Frauen und 200 Kinder mit112, so waren lediglich etwa 15% der einquartierten Soldaten mit der Familie untergebracht.

4. Fazit

Es seien hier noch einige zusammenfassende Gedanken und Ausblicke gestattet. Mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges erkennen wir eine immer stärker zunehmende Systematisierung, Verstaatlichung und Verrechtlichung des Militärwesens in der Habsburgermonarchie. Die Heere blieben das ganze Jahr unter Waffen und wuchsen kontinuierlich heran. Auf landesfürstlicher und landschaftlicher Eben begannen sich für die sich ausdifferenzierende Militäradministration ständige Institutionen wie die Kommissare zu bilden. Das als Entwicklung hin zu einem Zentralstaat zu interpretieren, wäre jedoch falsch, denn vielmehr fungierten die Landschaften als Partner und ihre Organe kooperierten mit den hofstaatlichen Stellen aufs engste. Dennoch konnte der Landesfürst ab dem Dreißigjährigen Krieg die Landschaften hinsichtlich der monarchischen Kriegserfordernisse beträchtlich mobilisieren. Der Zugriff auf die Ressourcen des Landes und der Bevölkerung zu Gunsten des Heeres stellte klar eine Vertiefung der staatlichen Gewalt dar.113

Ein Produkt der „Normierung des Krieges“ war 1697 die Verpflegungsordonnanz, welche 1699 wohl nach praktischen Erfahrungen teilweise wieder abgeändert wurde. Dabei versuchte man der, bis dato eher vage geregelten, Verpflegung und Einquartierung einen rechtlichen Rahmen zu geben, um auch so eventuellen Ausschreitungen aufgrund mangelnder Verpflegung vorbeugen zu können. Das mag wohl auch der Grund gewesen sein, dass man zusätzlich zu der Regulierung der Versorgung auch die Wahrung der Disziplin in der Ordonnanz verankerte, da sich diese beiden Komponenten in einer Wechselwirkung befanden. Das neue Reglement war noch stark verbesserungswürdig, stellte allerdings schon den ersten Schritt in Richtung einer Standardisierung des Systems dar. Als Erfolg kann die sinkende Zahl an Exzessen verbucht werden, die in früheren Jahren oft durch Mangel an Verpflegung verübt worden sind. Es wurde jedoch aufgezeigt, dass Theorie und Praxis oft weit auseinanderklaffen und so war es auch bei der Ordonnanz von 1697/99. Zwar wurden die geregelten Verwaltungsabläufe größtenteils eingehalten, die tatsächlich gereichten Mund- und Pferdportionen wichen jedoch gelegentlich von der festgehaltenen Menge ab.

Im Bereich der Dichotomie zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Militärbevölkerung auf der anderen Seite ließ sich feststellen, dass es sowohl Integration als auch Konflikte gab. Integration in die zivile Gesellschaft erfolgte in unserem Fall meist nur in Form von Eheschließungen, die nicht selten überhaupt erst die Voraussetzung für eine Integration darstellten.114 Die Ehe war aber nicht nur ein Weg in die zivile Gesellschaft, sondern auch oft ein Ausweg aus der Armut, die vor allem unter den abgedankten und ungelernten Soldaten bzw. Invaliden herrschte. Weitere Arten von Integrationen wie Hauskauf, Erwerb des Bürgerrechts oder die Erlernung eines Gewerbes bei den Quartiergebern konnten anhand des hier vorliegenden Quellenmaterials nicht nachgewiesen werden. Wohl auch deshalb, weil in Wiener Neustadt keine kontinuierliche Garnison bzw. ein Regiment für einen längeren Zeitraum stationiert war. Viele Regimenter bzw. Kompanien blieben nur ein paar Monate und es folgten in unregelmäßigen Abständen andere Einheiten. Viel Zeit für eine längerfristige und intensivere Integration von Soldaten in die städtische Gesellschaft gab es daher nicht. Die kurze Zeit bot allerdings genug Raum für Konflikte zwischen diesen beiden gesellschaftlichen Schichten, die leider nicht selten tödlich ausgingen. Die Gründe für ein Eskalieren waren vielschichtig und reichten vom Streitpunkt über die Qualität der Unterkunft, über die Mitbenützung der Küche, hin zu einfachen und banalen Beleidigungen. Obwohl die juristischen Zuständigkeiten klar definiert und abgegrenzt waren, kam es dennoch zu Überschneidungen der Kompetenzen und damit auch Konflikten, meist ausgelöst durch die Unzufriedenheit über die Handhabung des Streitfalls durch die jeweils andere Partei.

Es bleibt festzuhalten, dass Militär und Gesellschaft sich nicht als Gegenpole gegenüberstanden, sondern vielmehr interagierten und es so zu zahlreichen Berührungspunkten kam.115 Durch die Untersuchung speziell der Einquartierung und des Schnittpunktes zwischen Zivil- und Militärbevölkerung bietet sich ein schier unendliches Betätigungsfeld für die moderne Geschichtsforschung an, in dem noch nicht viel geackert wurde und es noch viel zu ernten gibt.


1 Michael Hochedlinger, Austria´s Wars of Emergence. War, State and Society in the Habsburg Monarchy 1683-1797. (London/New York 2003) 103. Es ist hier noch anzumerken, dass die effektive Stärke oft um ein Vielfaches unter der Sollstärke lag. Zu Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges 1701 lag sie z.B. 25.000 Mann unterhalb der Sollstärke. Aufgrund der dauernden Auf- und Abrüstung in Kriegs- und Friedenszeiten und der oft unklaren Anzahl an irregulären Truppen, stellt sich die Angabe von genauen Zahlen bzgl. der Heeresstärke als besonders schwierig heraus. Vgl. ebd., 102-105.

2 Thomas Winkelbauer, Kriege und Herrschaftsverdichtung in der Habsburgermonarchie nach dem Dreißigjährigen Krieg. In: Karin Sperl, Martin Scheutz, Arno Strohmeyer (Hg.), Die Schlacht von Mogersdorf/St. Gotthard und der Friede von Eisenburg/Vasvár 1664. Rahmenbedingungen, Akteure, Auswirkungen und Rezeption eines europäischen Ereignisses. (Burgenländische Forschungen 108, Eisenstadt 2016) 37.

3 Andrea Pühringer, Die Entwicklung des Militärs und die militärische Revolution in der Habsburgermonarchie. In: ebd., 71f.

4 Michael Hochedlinger, Der gewaffnete Doppeladler. Ständische Landesdefension, Stehendes Heer und „Staatsverdichtung“ in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie. In: Petr Maťa, Thomas Winkelbauer (Hg.), Die Habsburgermonarchie 1620 bis 1740. Leistungen und Grenzen des Absolutismusparadigmas. (Forschungen zur Geschichte und Kultur des östlichen Mitteleuropa 24, Stuttgart 2006) 239.

5 Ralf Pröve, Stehendes Heer und städtisch Gesellschaft im 18. Jahrhundert. Göttingen und seine Militärbevölkerung 1713-1756. (Beiträge zur Militärgeschichte 47, München 1995) 203.

6 Ebd., 203.

7 Bernhard R. Kroener, Kriegswesen, Herrschaft und Gesellschaft. 1300-1800 (Oldenbourg 2013) 47.

8 Ralf Pröve, Soldat in der „guten Bürgerstube“. Das frühneuzeitliche Einquartierungssystem und die sozioökonomischen Folgen. In: Bernhard R. Kroener, Angel Strauß (Hg.), Ralf Pröve, Lebenswelten. Militärische Milieus in der Neuzeit. Gesammelte Abhandlungen. (Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit 11, Berlin 2010) 49f.

9 Allerdings gab es diesbezüglich bereits Überlegungen. In einem Insinuat des Hofkriegsrates an die nö. Verordneten vom 18. September 1705 erfahren wir von den Plänen des Obristen Freiherrn von Althan betreffend die „anlegung benöttigter redouten, und casernen“ zum Schutz des Landes und der Bevölkerung vor den Einfällen der Kuruzzen. Als Beilage finden wir unter anderem eine Materialienliste und eine dazugehörige Kostenaufstellung, sowie eine detaillierte Skizze, wie solche Kasernen entlang der Grenze aussehen sollten. Ob es zur tatsächlichen Ausführung dieses Projektes kam ist ungewiss. Niederösterreichisches Landesarchiv (in Folge zitiert als NÖLA), Ständische Akten, 2. Reihe, Kriegsrepartitionen, Karton 298.

10 Hochedlinger, Der gewaffnete Doppeladler, 240.

11 William D. Godsey, Jr., Stände, Militärwesen und Staatsbildung in Österreich zwischen Dreißigjährigen Krieg und Maria Theresia. In: Gerhard Ammerer, William D. Godsey, Jr., Martin Scheutz, Peter Urbanitsch, Alfred Stefan Weiß (Hg.), Bündnispartner und Konkurrenten der Landesfürsten? Die Stände in der Habsburgermonarchie in der Neuzeit (Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 49, Wien 2007) 238.

12 Ralf Pröve, Soldat in der „guten Bürgerstube“, 47.

13 Zahlreiche solcher Ordonnanzen sowie ein breites Spektrum anderer militärischer Verordnungen finden sich für fast alle Territorien des Heiligen Römischen Reiches in Johann Christian Lünig, Corpus Juris Militaris Des Heil. Röm. Reichs: Worinn das Kriegs-Recht sowol Der Röm. Kayserl. Majestät, als auch Desselben Reichs und dessen Creisse insgemein, ingleichen Aller Churfürsten, und Derer mächtigsten Fürsten und Stände in Teutschland insonderheit, enthalten ist; Nebst einem Elencho, dienlichen Summarien und Marginalien, auch vollkommenen Register (Leipzig 1723). (In Folge zitiert als CJM).

14 Ebd., 707.

15 Abteilung für Kriegsgeschichte des k.k. Kriegs-Archives (Hg.), Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. Nach den Feld-Acten und anderen authentischen Quellen. Serie I, Band 1 (Wien 1876) 277. Die Mundportion ist das, was an Speise und Tranck auf einen Soldaten theils im Felde, theils auch im Quartier entweder in Natura gereichet, oder ihm mit Geld und einem anderen Aequivalent vergütet wird. Vgl. dazu: Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschafften und Künste. Bd. 22 (Leipzig/Halle 1739) Sp.810. Die Pferdportion bestand daher aus Heu, Hafer und Stroh.

16 Die Trennung einer sechsmonatigen Winter- und Sommerverpflegung führte sogar zu einer neuen Zeitrechnung in Steuersachen. Anstelle des Solarjahres trat das Militärjahr, welches vom 1. November bis zum letzten Oktober des Folgejahres lief. Vgl. dazu: Hochedlinger, „Onus Militare“, 126.

17 Fleisch, Gemüse und Trunk wurden meistens bei den privatwirtschaftlichen Marketendern und Fleischhauern angekauft. Vgl. Ebd., 126.

18 CJM, 708.

19 Ebd., 708.

20 Ebd., 710.

21 Ebd., 710-711.

22 Ebd., 708.

23 Ebd., 711-712.

24 Hochedlinger, „Onus Militare“, 127.

25 CJM, 712-714.

26 Ebd., 716.

27 Ebd., 720.

28 Durchaus haben praktische Eindrücke zu den Änderungen geführt. So heißt es diesbezüglich: „so sich in der Praxi und Observanz des erwehnten Reglements (1697) schwer und mangelhafft befunden, und in welchen Puncten Wir unsere gnädigste Intention noch nicht vollkommentlich befolgt gesehen haben“. Vgl. CJM, 721f. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Praxis von der Norm stark abwich, sind die schriftlich festgehaltenen Gedanken des niederösterreichischen Landmarschalls Otto Ehrenreich Graf Abensperg-Traun zu der neuen Ordonnanz von 1697. Vgl. dazu: NÖLA, Ständische Akten, G1 Nr. 12.

29 Hochedlinger, „Onus Militare“, 125.

30 CJM, 722.

31 Ebd., 722f.

32 Ebd., 725.

33 Pröve, Der Soldat in der „guten Bürgerstube“, 46f.

34 Hochedlinger, „Onus Militare“, 128.

35 Ebd., 128.

36 Ebd., 128.

37 Die Einwohnerzahl Wiener Neustadts von 3.000 Personen zu Beginn des 18. Jahrhunderts ergibt sich unter anderem aus einer Schätzung von Josef Mayer in seiner Stadtgeschichte. Seine Schätzung beruht auf den Tauf-, Trauungs- und Totenbücher der hiesigen Pfarre. Vgl. dazu: Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, Bd. 3: Wiener Neustadt in der Neuzeit, 1. Teil: Wiener Neustadt als Grenzfestung gegen Türken und Ungarn (Wiener Neustadt 1927); 2. Teil: Die Zeit des Absolutismus (Wiener Neustadt 1928) 246f. Als weitere Berechnungsgrundlage kann hier die „Seelenbeschreibung“ von 1695 herangezogen werden, die als erster Versuch einer Volkszählung in Niederösterreich gelten kann. Hintergrund hierfür war die, für die Finanzierung der Kriege gegen die Osmanen angedachte Kopfsteuer. Dafür bedurfte es einer Berechnungsgrundlage. Tatsächlich wurde knapp zwei Drittel der Bevölkerung erfasst. Vgl. dazu: Kurt Klein, Die „Leutbeschreibung“ von 1695. Der erste Versuch einer Volkszählung in Niederösterreich. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich NF 53 (1987) 91. Weitere Vermerke zu der Einwohnerzahl Wiener Neustadt, die auch die Schätzung von J. Mayer unterstreichen, finden sich bei Herbert Knittler und Kurt Klein. Knittler gibt an, dass seit dem Verlust der friderizianischen Residenz, sich die Einwohnerzahl halbierte auf etwa 3.500 Einwohner halbierte. Vgl. dazu: Herbert Knittler, Die europäische Stadt in der frühen Neuzeit. Institutionen, Strukturen, Entwicklungen (Querschnitte 4, München 2000) 274. Auch Kurt Klein gibt eine Einwohnerzahl von etwa 3.000 Personen an. Vgl. Kurt Klein, Die Bevölkerung Österreichs vom Beginn des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (mit einem Abriss der Bevölkerungsentwicklung von 1754 bis 1869). In: Heimold Helczmanovszki (Hg.), Beiträge zur Bevölkerungs- und Sozialgeschichte Österreichs. Nebst einem Überblick über die Entwicklung der Bevölkerungs- und Sozialstatistik. (Wien 1973) 68.

Die Anzahl der Militärpersonen findet sich in einer Beschwerde der Stadt Wiener Neustadt aus dem Jahr 1704. So war zu dem Zeitpunkt das Kürassier-Regiment Lamoral Graf Latour in der Stadt und zählte samt Tross und Bagage 1.000 Personen und 1.200 Pferde. Dazu kamen noch 400 Mann der hier stationierten Garnison des Infanterie-Regiments Adolph August Herzog zu Holstein-Plön. Vgl. dazu: Stadtarchiv Wiener Neustadt (in Folge zitiert als StAWN), Scrin. XLIX Nr. 4a/1, Beschwerde und Bitte der Stadt Wiener Neustadt, sine dato.

38 NÖLA, Ständische Akten, B3 Nr. 34, fol. 333, Hofdekret an die nö. Verordneten, 12. Oktober 1703.

39 Die Beschaffung alltäglicher militärischer Agenden wie die Verteilung der Quartiere, den Transport, den Vorspann und die Durchzüge oblagen seit dem Ende des 16. Jahrhundert sogenannten Kriegskommissaren oder auch Quartierskommissaren. Neben der landesfürstlichen Zentralstelle des Generalkriegskommissariats kam es zur Ausbildung von landständischen Verwaltungsstrukturen und Einsetzung von Ober- und Unterkommissaren in den einzelnen Landesvierteln oder Regionen. Vgl. dazu: William D. Godsey, Jr., Stände, Militärwesen und Staatsbildung in Österreich, 233-267, sowie ders., Österreichische Landschaftsverwaltung und stehendes Heer im Barockzeitalter: Niederösterreich und Krain im Vergleich. In: Peter Rauscher (Hg.), Kriegführung und Staatsfinanzen. Die Habsburgermonarchie und das Heilige Römische Reich vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des habsburgischen Kaiserums 1740. (Geschichte  in der Epoche Karls V. 10, Münster 2010) 313-354.

40 StAWN, Scrin. XLIX Nr. 2/7, Bericht der Stadt Wiener Neustadt an Viertel-Oberkommissar von Unverzagt, 14. November 1703.

41 StAWN, Scrin. XLIX Nr. 4a/, Beschwerde und Bitte der Stadt Wiener Neustadt, sine dato.

42 StAWN, Scrin. XLIX Nr. 4/15, Spezifikation der abgeführten Naturalien, 10. Oktober 1705.

43 Die Naturalien bestanden unter anderem Korn, Holz, Fleisch, Wein, Mehl und Stroh. Designation der von den umliegenden Herrschaften an die Stadt abgelieferten Naturalien. Vgl. dazu: StAWN, Scrin. XLIX Nr. 4/10, sine dato.

44 CJM, 712-714.

45 Pröve, Der Soldat in der „guten Bürgerstube“, 47.

46 Fourier: „ist ein Unter=Officier, welcher das Commiss-Brod empfänget, und selbiges austheilet. Er macht Quartier vor die Compagnie, theilet die Billette aus, und träget in denen Guarnisonen Sorge, daß jeder Bürger seinem Soldaten Bett, Dach und Gemach, süß und sauer, Feuer und Licht gebe.“. Johann Heinrich Zedler: Grosses vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschafften und Künste. Bd. 9 (Leipzig/Halle 1735). Sp.1586.

47 StAWN, Scrin. L Nr. 1/2, Spezifikation der anmarschierenden Soldaten des Darmstädtischen Regiments, sine dato.

48 StAWN, Scrin. L Nr. 1/6, Quartiersrepartition der Prima-Plana-Offiziere, 27. Februar 1706.

49 Ebd.

50 Ebd.

51 StAWN, Scrin. L Nr. 1/7, Delogierungsliste, 27. Februar 1706.

52 Im Minoritenviertel zahlten 6 Parteien 62 fl., im Frauenvierte 4 Parteien 44 fl., im Trinitatisviertel 6 Parteien 66 fl. und im Deutschherrenviertel 3 Parteien 64 Gulden. Vgl. dazu: StAWN, Scrin. XLIX Nr. 4/1a, Spezifikation der Beitragsgelder für die Miliz, 3. März 1704.53 Hierbei handelt es sich um die städtischen Quartierskommissare, die sich auch um das Soldatengeld bei Ausbleiben des Quartiers kümmern. Kommissar Andreas Leopold wurde bereits explizit im Ratsprotokoll von 1704 als Quartierskommissar genannt. Vgl. dazu: StAWN, RP 1704, fol. 59v.

54 StAWN, RP 1706, fol. 75r.

55 StAWN, Scrin. D 295 Nr.1, Bitte eines Bürgers, sine dato.

56 StAWN, Scrin. L Nr. 3/5, Quartiersrepartition des Trinitatisviertels, sine dato.

57 sich befindente frauen, und wo selbe einquartiert sind. StAWN, Scrin. L Nr. 3/3, Spezifikation der einquartierten Frauen, sine dato.

58 StAWN, Scrin. L Nr. 1/3, Quartiersrepartition eines Fouriers, sine dato.

59 StAWN, Scrin. XLIX No.4/2, Hofdekret an die Stadt Wiener Neustadt, 22. Jänner 1704.

60 Er habe bald nach der Ankunft alles visitiert, die Posten bestmöglich eingerichtet, Palisaden setzen lassen, die Kanonen auf den Basteien positioniert und sonst alles getan, um die Stadt in guten Verteidigungsstand zu bringen. Zu jeder Uhrzeit hätte er den Problemen Gehör geschenkt und ohne Eigennützigkeit gehandelt. Vgl. dazu StAWN, Scin. XLIX Nr. 5a/4, Attestat der Stadt, 18. April 1704.

61 StAWN, Scrin. CXXI No.14/12, Quittung über bezahltes Passiergeld, 15. Juni 1704.

62 und wir unß wegen begehrung dieses halben guldens alda beschworen müsten worauf Er herr Comendant ganz zornig gegen mir gesprochen, du Caruzishcer hunt, solst du denkhen mich beye kay(serlichen) Hof Cam(m)er u verklagen, gehe gleich forth in Arrest, und hat mich alsobalten zum Profossen auf dag und nacht lang in arrest sezen lassen. StAWN, Scrin. CXXI No.14/37, Beschwerde des Johann Mözl an den Stadtrat von Wiener Neustadt, 26. Juli 1704.

63 zu herrn Commendanten khom(m)en, gleich mit schimpflich ehrenrührischen worthen geschwächt, und mich Berumb über die Stiegen herab prügeln lassen wollen. StAWN, Scrin. CXXI No.14/42, Bericht des Johann Carl Berumb, 29. Juli 1704.

64 StAWN Scrin. CXXI No.14/15, Bitte der Stadt an den Hofkriegsrat, sine dato.

65 Ebd.

66 Ebd.

67 StAWN, Scrin. CXXI Nr. 14/18, Stellungnahme Arnolds gegenüber dem Hofkriegsrat, sine dato.

68 Ebd. Gegen seine Anschuldigungen spricht allerdings der in Anm. 225 bereits erwähnte und äußerst positive Bericht der Stadt über Arnold. Vgl. dazu: StAWN, Scrin. XLIX Nr. 5a/4. 18. April 1704.

69 nur dem Magistrat zu ein und andern billichen Sachen zubewegen, Ebd.

70 warumben die Rathsherrn mit quartieren betrohen müessen. StAWN, Scrin. XLIX Nr. 5a/4. Attestat der Stadt über Arnold, 18. April 1704.

71 StAWN, Scrin. CXXI No.14/27, Schreiben des Hofkriegsrates an die Stadt Wiener Neustadt, 8. Juli 1704.

72 Ebd.

73 Ebd.

74 StAWN, Scrin. CXXI No.14/30, Hofdekret an die Stadt Wiener Neustadt, 10. Juli 1704.

75 Josef Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, Bd. 3, 58.

76 Pröve, Stehendes Heer und städtisch Gesellschaft, 265f.

77 Ebd., 266.

78 StAWN, Scrin. L Nr. 11b/2, Bitte des Franz Pachners an den Stadtrat von Wiener Neustadt, 5. März 1709.

79 StAWN, Scrin. L Nr. 11b/1, Schreiben der Stadt Wiener Neustadt an Johann Michael Pöstinger, 8. März 1709.

80 Martin Paul Schennach, Lokale Obrigkeiten und Soldaten. Militärgerichtsbarkeit in Tirol in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. In: Andrea Griesebner, Martin Scheutz, Herwig Weigl (Hg.) Justiz und Gerechtigkeit. Historische Beiträge (16.-19. Jahrhundert). (Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit 1, Wien/München/Bozen 2002) 202.

81 StAWN, Scrin. XLIX Nr. 4/27, Bitte der Stadt Wiener Neustadt an die nö. Verordneten, sine dato.

82 Schennach, Lokale Obrigkeiten und Soldaten, 202f.

83 StAWN, RP 1704, fol. 75v.

84 Sterbebuch der Hauptpfarre Wiener Neustadt, 1683-1707, Signatur 03-04, fol. 103r.

85 StAWN, GP 1705, 12. August.

86 StAWN, GP 1710, 28. März.

87 Ferdinand Karl Boeheim, Chronik von Wiener Neustadt. Mit der Biographie des Verfassers, einem Anhange und vielen Holzschnitten. (Wien 1863) 276.

88 Peter Csendes, Ferdinand Opll (Hg.), Wien. Geschichte einer Stadt. Band. 2: Die frühneuzeitliche Residenz (16. Bis 18. Jahrhundert), Karl Vocelka, Anita Traninger (Hg.) (Wien/Köln/Weimar 2003) 112.

89 NÖLA, Ständische Akten, 2. Reihe, Kriegsrepartitionen Karton 297, Hofdekret an die nö. Verordneten, 18. Jänner 1704.

90 StAWN, Scrin. XLIX Nr. 5b/6, Insinuat der Österreichischen Hofkanzlei an den Hofkriegsrat, 24. Jänner 1704.

91 Josef Mayer zog in seiner Chronik die Sterbematriken der Hauptpfarre als Quelle heran und zog gleichfalls den Schluss, dass die Einquartierten ihren Teil zu den Totenzahlen beitrugen. Vgl. dazu: Mayer, Geschichte von Wiener Neustadt, Bd. 3, 376.

92 NÖLA, Ständische Akten, 2. Reihe, Kriegsrepartitionen, Karton 297, Schreiben der nö. Verordnete an alle vier Viertel-Oberkommissare, 29. Oktober 1704.

93 Hie volgen die namben derer soldaten, welches alß marodi in das Lazereth verlegt worden und gestorben seyent und begraben. Sterbebuch 1683-1707. Fol. 102v.

94 Markus Meumann, Soldatenfamilien und uneheliche Kinder. Ein soziales Problem im Gefolge der stehenden Heere. In: Bernhard R. Kroener, Ralf Pröve (Hg.), Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit. (Paderborn, München, Wien, Zürich 1996) 220.

95 Meumann, Soldatenfamilien und uneheliche Kinder, 222f.

96 Nicht berücksichtigt wurden bei den hier genannten Zahlen die ebenfalls miteinquartierten Mägde und Knechte, die ebenfalls zum Tross gehörten. Vgl. dazu: StAWN, Scrin L Nr. 3/5-8, Quartiersrepartitionen von 1706, sine dato.

97 StAWN, Scrin. L. Nr.3/3, Spezifikation der einquartierten Frauen von 1706, sine dato.

98 Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen, 210f.

99 Hochedlinger, Austria´s Wars of Emergence, 133.

100 Meumann, Soldatenfamilien und uneheliche Kinder, 230.

101 Jutta Nowosadtko, Soldatenpartnerschaften. Stehendes Heer und weibliche Bevölkerung im 18. Jahrhundert. In: Karen Hagemann, Ralf Pröve (Hg.), Landsknechte, Soldatenfrauen und Nationalkrieger. Militär, Krieg und Geschlechterordnung im historischen Wandel. (Geschichte und Geschlechter 26, Frankfurt 1998) 305.

102 Trauungsbuch der Hauptpfarre Wiener Neustadt, 1683-1710, Signatur 02-05. Die hier verwendeten Kirchenbücher sind online über das Portal „Matricula“ des International Centre for Archival Research (kurz: ICARUS) unter www.matricula-online.eu verfügbar.

103 Ebd., Fol. 203r.

104 Ebd., Fol. 209r.

105 Ebd., Fol. 207r und 209r.

106 StAWN, RP 1706, fol. 187v.

107 Hochedlinger, Austria´s Wars of Emergence, 133.

108 Trauungsbuch der Hauptpfarre Wiener Neustadt, 1710-1731, Signatur 02-06, fol. 20r.

109 Nowosadtko, Soldatenpartnerschaften, 301.

110 Taufbuch der Hauptpfarre Wiener Neustadt, 1699-1723, Signatur 01-04.

111 Pröve, Stehendes Heer und städtisch Gesellschaft, 114f.

112 Hochedlinger, Austria´s Wars of Emergence, 133.

113 Godsey, Österreichische Landschaftsverwaltung und stehendes Heer, 353.

114 Pröve, Der Soldat in der „guten Bürgerstube“, 64.

115 Ebd., 66.

 

 

 

 

 

Markus Fochler

Dr. Markus Fochler, MA
Bis 2020 war ich Werkstudent im Referat Kunst. Ich studierte den Masterstudiengang „Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft“ am Institut für Österreichische Geschichtsforschung. Zu meinem generellen Forschungsschwerpunkt zählt die Militärgeschichte des 18. Jahrhunderts. Aktuell beschäftige ich mich mit dem habsburgischen Offizierskorps und dessen "esprit de Corps". Weitere Interessen liegen in der Erforschung von militärischen Erinnerungs- und Regimentskulturen.

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