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100 Jahre „Bundesheer“ – wie unsere Armee zu ihrem Namen kam

Ölgemälde von Alexander Pock: „Truppenparade bei Wien, 1930“

Wer sich beispielsweise immer schon gefragt hat, warum die heute noch bestehenden Brigaden der Landstreitkräfte des Österreichischen Bundesheeres die Ordnungszahlen 3., 4., 6. und 7. führen, obwohl es nur noch vier derartige Brigaden gibt, wird die Antwort nicht alleine in den Redimensionierungs- und Reformprozessen der letzten 30 Jahre finden. Vielmehr muss dazu die Geschichte des Bundesheeres der Ersten Republik ebenso in den Blick genommen werden, wie dies auch zum besseren Verständnis der historischen Wurzeln zahlreicher anderer, heute selbstverständlich erscheinender, Phänomene des Bundesheeres der Gegenwart – von Soldatenvertretern bis hin zum noch heute gültigen Hoheitszeichen („Logo“) der Streitkräfte der Fall wäre.

Eben diese Armee der Ersten Republik wurde im Jahr 1920 gegründet und führte spätestens ab dem 2. Dezember 1920 den Namen „Bundesheer“, weshalb das Österreichische Bundesheer heuer den 100. Jahrestag seiner Gründung begehen darf!

Dass das Jubiläum „100-Jahre-Bundesheer“ dennoch bislang wenig Aufmerksamkeit erfahren hat, mag allerdings unter anderem daran liegen, dass sich über die Gründungsdaten des Bundesheeres selbst in der Fachliteratur widersprüchliche und unzutreffende Angaben finden. So wird etwa der Zeitpunkt, seit dem die Bezeichnung „Bundesheer“ verwendet wird, üblicherweise auf das Jahr 1921 oder gar 1922 datiert.[1]

Es soll daher nachfolgend ein kurzer chronologischer Abriss der Entstehung des Bundesheers im Jahr 1920 gegeben werden, der in diesem Rahmen lediglich dazu beitragen kann, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie sehr es einer gründlichen Auseinandersetzung mit historischen Grunddaten der eigenen Organisationsgeschichte bedarf.

Von der „Volkswehr“ zum „Bundesheer“

Die in der Nationalversammlung vertretenen politischen Parteien stimmten spätestens seit der Verabschiedung des „Gesetzes vom 6. Februar 1919, betreffend die vorläufigen Bestimmungen über die bewaffnete Macht“ darin überein, dass die vorerst aufgestellten und als „Volkswehr“ bezeichneten Freiwilligenstreitkräfte zeitverpflichteter Soldaten durch ein reines Milizsystem auf Basis der Wehrpflicht ersetzt werden sollten. Der am 10. September 1919 unterzeichnete Vertrag von Saint-Germain-en-Laye berücksichtigte den Wunsch der österreichischen Vertreter nach einem Milizsystem allerdings nicht und sah neben dem Verbot verschiedener Waffensysteme und weiteren Auflagen eine Berufsarmee von höchstens 30.000 Mann vor. Drei Monate nach Inkrafttreten des Vertrages musste das vorgeschriebene neue Wehrsystem etabliert sein.

Die österreichische Delegation zu den Friedensverhandlungen von St. Germain-en-Laye unter Leitung von Staatskanzler Karl Renner, Mai 1919

Die politischen Diskussionen, die sich rund um die Aufstellung einer neuen Armee zwischen den Koalitionspartnern der Sozialdemokratischen Partei und der Christlichsozialen Partei entfalteten, waren durch entgegengesetzte Standpunkte zur Frage gekennzeichnet, wie sehr das neue Heer eine Abkehr von der „Volkswehr“ bedeuten sollte. Während die Sozialdemokraten möglichst viele Einrichtungen der Volkswehr und einen möglichst großen Anteil der bisherigen Mannschaft übernehmen wollten, setzten sich die Christlichsozialen auf Regierungs- und Länderebene vehement für eine föderalistische und „entpolitisierte“ Armee ein.

Bereits vor Unterzeichnung des Vertrages von Saint-Germain-en-Laye begannen die Vorbereitungen zur Aufstellung der neuen Armee. Der sozialdemokratische Staatsekretär fur Heereswesen, Julius Deutsch, legte dem Kabinettsrat der Regierung Mitte August 1919 seine diesbezüglichen Vorstellungen dar und versuchte nachfolgend insbesondere den Widerständen und der Skepsis der Ländervertreter zu begegnen. Auf einer am 13. Oktober 1919 abgehaltenen „Länderkonferenz“ präsentierte er in 14 Punkten die aus seiner Sicht zu berücksichtigenden Kernelemente des politischen- und organisatorischen Umsetzungsprozesses, wobei er unter anderem dafür eintrat, bereits vor der Schaffung der wehrgesetzlichen Grundlagen durch das Parlament organisatorische Vorbereitungen einzuleiten. Wenngleich sich die Vertreter der Bundesländer weiterhin gegen eine derartige Vorgehensweise und Teile der geplanten Maßnahmen wandten, erneuerten die beiden Regierungsparteien am 17. Oktober 1919 ihre Koalition und einigten sich im Regierungsübereinkommen bereits auf Grundsätze für die Gestaltung des neuen Heeres. Die Vorauswahl von Bewerbern für das neue Heer setzte dann schon im Jänner 1920 ein, wobei die tatsächliche Aufnahmeentscheidung später von fünf gesonderten „Reichskommissionen“ für die Gruppen der Mannschaft, Unteroffiziere, Gagisten ohne Rangklasse, Militärbeamten und Offiziere vorgenommen werden sollte.

Im März 1920 schuf die Nationalversammlung schließlich die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau der neuen Armee, nachdem der „Kapp-Putsch“ vom 13. März 1920 in Deutschland der Sozialdemokratischen Partei ein Druckmittel gebracht hatte, mit dem sie sich gegen die Vorbehalte der Christlichsozialen inhaltlich weitgehend durchzusetzen vermochte. So wurde am 17. März 1920 das sogenannte „Militärabbaugesetz“ zur Ausscheidung der nicht ins neue Heer aufgenommenen Berufsmilitärpersonen und am 18. März 1920 das grundlegende Wehrgesetz beschlossen. Nun konnte die tatsächliche Aufstellung beginnen.

Offiziere des österreichischen Bundesheeres in den im Jahr 1920 eingeführten Uniformen (1. von links., zweite Reihe: der spätere Bundespräsident Generalmajor Theodor Körner), 1923

Noch im April 1920 erfolgten die Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen für das neue Heer. Im Mai 1920 wurden die bisherigen Volkswehrformationen in provisorischen Abteilungen zusammengeführt und die nicht für die Übernahme vorgesehenen Volkswehrsoldaten von den übrigen getrennt zusammengefasst. Die neu geworbenen Wehrmänner rückten bis Ende Juni 1920 zu ihren Verbänden ein. Zwischen Mai und August 1920 vollzog sich in den Bundesländern die Formierung der sechs gemischten Brigaden, der Heeresverwaltungsstellen und der vorgeschriebenen Truppenkörper der neuen Armee. Die letzten nicht übernommenen Angehörigen der Volkswehr und der früheren k. u. k. Armee waren unterdessen bis Ende August 1920 aus dem Dienst zu entlassen. Bereits zuvor, am 15. Juli 1920, hatte die neue Armee am Tag der Vereidigung der Wiener Garnison ihre erste „Parade“ in Form einer Defilierung am Wiener Heldenplatz vorgenommen. Aus diesem Anlass wurde auch erstmalig eine gänzlich neue, republikanische Fahne dem Infanterieregiment Nr. 4 übergeben – dieses Modell sollte ein Einzelexemplar bleiben.

Die „erste Parade“ des österreichischen Bundesheeres am 15. Juli 1920, dem Tag der Vereidigung der Wiener Garnison, am Wiener Heldenplatz

Gründungszeitpunkt und Bezeichnung „Bundesheer“

Nunmehr trat die Aufstellung der neuen Armee formal in ihre Schlussphase. Am 1. Oktober 1920 beschloss das Parlament die Bundesverfassung (B-VG) der Republik Österreich, die am 10. November 1920 in Kraft trat. Aufgrund § 26 des „Übergangsgesetzes 1920“ vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 2/1920, erhielt das bisherige Staatsamt für Heereswesen die Bezeichnung Bundesministerium für Heereswesen. Mit § 27 dieses Gesetzes wurde zugleich festgelegt, dass das auf Basis des Wehrgesetzes vom 18. März 1920 gebildete Heer „das Bundesheer im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes ist“. Damit wird auf Artikel 79 des B-VG Bezug genommen in dem die Armee der Republik Österreich bereits ausdrücklich als „Bundesheer“ bezeichnet wird. Somit war das auf Basis des Wehrgesetzes vom 18. März 1920 aufgebaute Bundesheer aufgestellt und trug aus verfassungsrechtlicher Sicht bereits ab dem 10. November 1920 diesen Namen. Auf der Ebene der ressortinternen Verwaltungsvorschriften erging allerdings erst am 2. Dezember 1920 ein Erlass der Amtsleitung des Bundesministeriums für Heereswesen der festlegte, dass zukünftig statt den bisher gebräuchlichen Bezeichnungen wie „österreichische Wehrmacht“ oder „provisorische Wehrmacht“ nur noch die Bezeichnungen „Bundesheer“ und „Bundesheeresverwaltung“ zu verwenden seien.

Damit sind also die beiden Referenzpunkte für die erstmalige Benennung der Armee der Republik Österreich als „Bundesheer“ eindeutig identifiziert und kann festgestellt werden, dass das Österreichische Bundesheer mit 10. November 2020 den 100. Jahrestag seines Bestehens feiern konnte, während sich mit dem heutigen 2. Dezember 2020 die endgültige Etablierung der Bezeichnung „Bundesheer“ zum 100. Mal jährt.

Die in der Literatur (und im Internet) vielfach anzutreffenden fälschlichen Angaben, das Bundesheer hätte seinen Namen erst im Jahr 1921 oder gar erst 1922 erhalten, sind vermutlich auf Literaturzitationen ohne entsprechende Rückbindung an die zu Grunde liegenden Quellen zurückzuführen. Die Jahresangabe 1921 dürfte sich aus einer Fehlinterpretation des genannten Erlasses vom 2. Dezember 1920 ergeben, der erst am 8. Jänner 1921 im „Verordnungsblatt des Bundesministeriums für Heereswesen“ verlautbart wurde. Die Jahreszahl 1922 ist wiederum dadurch zu erklären, dass am 10. Mai 1922 mit dem Erlass des Bundesministeriums für Heereswesen Präs. Zl. 1507 an den Erlass vom 2. Dezember 1920 erinnert, die konsequenten Verwendung der Bezeichnung „Bundesheer“ also eingemahnt wurde.

Dieser knappe Blogbeitrag zielt vor allem darauf ab, aus aktuellem Anlass auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Einführung der Bezeichnung „Bundesheer“ aufmerksam zu machen. Eine vertiefende Betrachtung der Aufstellungsphase des 1. Bundesheeres ist in Vorbereitung und soll nach dem Erscheinen im Jahresbericht des HGM/MHI für das Jahr 2020 elektronisch zugänglich gemacht werden.

Auswahl an Überblicks- und Einführungsliteratur zum Thema:

  • Heeresgeschichtliches Museum/Militärwissenschaftliches Institut (Hg.), 1918 – 1968. Die Streitkräfte der Republik Österreich, Wien 1968
  • Peter Broucek, Heerwesen, in: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik (Hg.), Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik. Bd. 1, Graz – Wien 1983, S. 209–224
  • Peter Broucek, Einführung in die militär-politische Lage Österreichs, in: Peter Broucek (Hg.), Feldmarschalleutnant Alfred Jansa. Ein österreichischer General gegen Hitler. Erinnerungen, Wien u.a. 2011, S. 27 – S. 104
  • Wolfgang Etschmann, Theorie, Praxis und Probleme der Demobilisierung in Österreich 1915 – 1921, phil. Diss, Univ. Wien 1979
  • Heribert Kristan, Der Generalstabsdienst im Bundesheer der Ersten Republik (= Militärgeschichtliche Dissertationen österreichischer Universitäten, Bd. 10), Wien 1990
  • Erwin Steinböck, Von der Volkswehr zum Bundesheer, in: Arbeitsgemeinschaft Truppendienst (Hg.), Die Nachkriegszeit. 1918 – 1922. Kämpfe, Staaten und Armeen nach dem Ersten Weltkrieg (= Truppendienst-Taschenbuch, Bd. 22), Wien 1990, S. 355 – 372
  • Erwin Steinböck, Zur Organisation des Ersten Bundesheeres, in: Gesellschaft für Österreichische Heereskunde (Hg.), Das Bundesheer der Ersten Republik 1918 – 1938. Organisation und Bewaffnung (= Militaria Austriaca, Bd. 7), Wien 1991, S. 7 – 74
  • Florian Wenninger, Dimensionen organisierter Gewalt, in: Florian Wenninger – Lucile Dreidemy (Hg.), Das Dollfuß/Schuschnigg-Regime 1933-1938, Wien 2013, S. 493 – 576

1 Die unzutreffende Datierung des Namens „Bundesheer“ finden sich unter anderem auch in wichtigen Standard- und Überblickswerken wie: Heeresgeschichtliches Museum/Militärwissenschaftliches Institut (Hg.), 1918 – 1968. Die Streitkräfte der Republik Österreich, Wien 1968, S. 432; Erwin Steinböck, Von der Volkswehr zum Bundesheer, in: Arbeitsgemeinschaft Truppendienst (Hg.), Die Nachkriegszeit. 1918 – 1922. Kämpfe, Staaten und Armeen nach dem Ersten Weltkrieg (=Truppendienst-Taschenbuch, Bd. 22), Wien 1990, S. 355 – 372, hier: S. 358; derselbe, Österreichs militärisches Potential im März 1938, München 1998, S. 11; derselbe, Zur Organisation des Ersten Bundesheeres, in: Gesellschaft für Österreichische Heereskunde (Hg.), Das Bundesheer der Ersten Republik 1918 – 1938. Organisation und Bewaffnung (=Militaria Austriaca, Bd. 7), Wien 1991, S. 7 – 74, hier: S. 9; Florian Wenninger, Dimensionen organisierter Gewalt, in: Florian Wenninger – Lucile Dreidemy (Hg.), Das Dollfuß/Schuschnigg-Regime 1933-1938, Wien 2013, S. 493 – 576, hier: S. 531. Die falschen Angaben wurden in zahlreichen weiteren Publikationen übernommen. Zuletzt beispielweise: Harald Pöcher – Roland Schaffer, Das Österreichische Bundesheer der Ersten Republik zwischen 1920 und 1930. Ein Heer, das keines sein durfte, Salzburg 2020, S. 4, S. 31.

Stefan Kurz

MMag. Stefan Kurz
Ich bin Historiker und Politikwissenschafter. Als wissenschaftlicher Assistent der Direktion ist mein Aufgabengebiet sehr vielfältig und jeweils anlassbezogen mit den verschiedensten musealen Tätigkeiten verbunden. Es erstreckt sich damit u.a. von eigentlichen Assistenzaufgaben, über das Kuratieren von Ausstellungen bis hin zu wissenschaftlichen Arbeiten.
Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Militärgeschichte der Habsburgermonarchie, insbesondere des „langen 19. Jahrhunderts“, der Militärdiplomatie und der Geschichte des Bundesheeres der Ersten Republik.

1 comment

  • Zum offiziellen „Namenstag“
    In den Medien z.B Reichspost und Arbeiterzeitung und in der Tagespolitik anlässlich der 1. Landnahme des Burgenlandes 1921 waren noch Bezeichnungen wie Reichswehr. Wehrmacht und Volkswehr gebräuchlich, wie auch das diffamierende Image einer kommunistischen Truppe.

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