Zitation: Thomas Reichl, Legitimationszeichen der k. u. k. Armee und deren Bearbeitung im Ersten Weltkrieg. In: Viribus Unitis 2007: Jahresbericht Heeresgeschichtliches Museum Wien, Wien 2008: S. 77-88.
Legitimationszeichen der k. u. k. Armee und deren Bearbeitung im Ersten Weltkrieg
Gemäß der „Instruktion für die Nachlaßreferate und Verlustgruppen” galten als gültige Legitimationszeichen im engeren Sinne das Legitimationsblatt sowie der Identitätsschein, wobei Letzterer nur provisorische Geltung hatte und nur dann galt, wenn die vollständige Übereinstimmung der darin enthaltenen Daten mit den im Personalgrundbuch enthaltenen Daten gegeben war. Ein Legitimationszeichen im weiteren Sinne war auch die Todesfallseingabe, da sie zur Feststellung der Identität einer Leiche, deren Legitimationsblatt oder Identitätsschein nicht auffindbar war, verwendet
werden konnte.
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