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Figurine eines Oberleutnants der Volkswehr 1919 bis 1920

Diese Figurine zeigt die Uniform eines Oberleutnants der Volkswehr und damit jener militärischen Organisation, die von 1918 bis zur Aufstellung des Bundesheeres im Jahr 1920 die bewaffnete Macht des jungen „Staates Deutschösterreich“ darstellte.

Zwar mussten die alten Bekleidungsstücke grundsätzlich weitergenutzt werden, da Rohstoffmangel und materielle Not einen vollständigen Ersatz unmöglich machten, doch wurden nicht nur kaiserliche Bezüge entfernt, sondern auch das System der Dienstgrade zunächst abgeschafft. Erst im April 1919 wurden diese an den Uniformen wieder normiert kenntlich gemacht, womit die Adjustierung der Volkswehr jene Gestalt erhielt, die auch die Figurine abbildet. So war seit Dezember 1918 ein rot-weiß-rotes Emailschild auf den Feldkappen an jener Stelle anzubringen, an der sich in der k.u.k. Armee der „Allerhöchste Namenszug“ des Kaisers und Königs befunden hatte und es war das Tragen eines Volkswehr-Metallschildes auf der rechten Brusttasche vorgeschrieben.

Kappe für Mannschaften der österr. Volkswehr
Bluse für Feldwebel der Volkswehr, Volkswehrkommando

Die Kenntlichmachung von Dienstgraden erfolgte in einer sich vom bisherigen Schema grundsätzlich unterscheidenden Form. Unteroffiziere wurden mit ein bis vier nach oben oder unten weisenden Winkeln am Oberarm und Offiziere durch unterschiedlich dicke Streifen am Unterarm ausgewiesen (siehe Anhang). Damit hatte sich das Staatsamt für Heerwesen bewusst an die neuen Adjustierungsrichtlinien des deutschen Heeres angelehnt, um der Angliederung „Deutschösterreichs“ an Deutschland vorzuarbeiten. Im Juni 1919 wurde schließlich sogar ein Delegierter des Staatssekretärs Julius Deutsch (1884 – 1968), nach Berlin entstand um über eine Anpassung der Organisationsstrukturen zu beraten. Die ablehnende Haltung der Siegerstaaten machte eine weitere Verfolgung dieser Bestrebungen jedoch schließlich hinfällig.

Wie sehr sich die Abgrenzung zur alten Armee selbst auf dem Gebiet der Uniformierung ausdrückte, verweist auf die enge Verknüpfung der Institution der Volkswehr mit den zu jener Zeit sich vollziehenden politischen Veränderungen und Verschiebungen im politischen Machtgefüge. Bereits am 30. Oktober 1918, das heißt während die Habsburgermonarchie formal noch bestand und der Krieg andauerte, hatte die provisorische „deutschösterreichische“ Nationalversammlung die Verfügungsgewalt über alle Truppen in den deutschsprachigen Gebieten der Monarchie beansprucht und die eigenmächtige Bildung von Bürgergarden untersagt. Da sich die alte k.u.k. Armee jedoch im Hinterland bereits in Auflösung befand und als nicht ausreichend verlässliche Stütze der neuen politischen Ordnung erschien, war noch am 30. Oktober 1918 ein Staatsamt für Heerwesen gegründet worden und begann in den ersten Novembertagen mit der  „Volkswehr“ die Formierung einer Freiwilligentruppe.

Rossauerkaserne, Besichtigung eines Baons deutsch-österr. Volkswehr.

Von Seiten der Politik wurde die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren als vorrangige Aufgabe betrachtet, wobei dies insbesondere in den ersten Nachkriegswochen von besonders großer Bedeutung war, als durch den Demobilisierungsprozess der alten Armee und die Durchquerung des Staatsgebietes „Deutschösterreichs“ durch eine Vielzahl ehemaliger am Weg in ihre neuen Heimatländer befindlicher k.u.k. Soldaten Instabilität und Unsicherheit hervorgerufen wurden. Ein wichtiges Anliegen war zudem, den neuen republikanischen, demokratischen Charakter des Staates gegen mögliche monarchistische Restaurationsversuche ebenso zu schützen, wie gegen Umsturzbestrebungen kommunistischer Kräfte. Dieser Aufgabe wurde die Volkswehr im Wesentlichen gerecht, wobei etwa im Fall der kommunistischen Roten eine geschickte Politik gleichzeitiger Einbindung und Einhegung betrieben wurde, die sie militärisch schwächte und als politischen Faktor weitgehend neutralisierte.

Allerdings war die Volkswehr von Beginn an als Übergangslösung gedacht. Bereits parallel zu ihrer Formierung wurde auch an Konzepten zur Bildung einer Armee auf Basis der Wehrpflicht gearbeitet. Dennoch  schritt ihr Ausbau bald rasch voran und bis Dezember 1918 erreichte die Volkswehr mit 56.000 Mann ihren personellen Höchststand. Die Aufstellung der Volkswehrbataillone, von denen jeder politische Bezirk über eines verfügen sollte, gelang jedoch nicht überall in gleichem Maße.

Zahlreiche Interessenten für die Volkswehr meldeten sich in den größeren Städten, wo nach Kriegsende bald schon hohe Arbeitslosigkeit herrschte und daher der Dienst in der Volkswehr, der eine vergleichsweise hohe Entlohnung einfacher Mannschaftssoldaten bot, attraktiv war. Am Land gestaltete sich die Rekrutierung aufgrund landwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeit und der Reputation der Volkswehr als politisierte Organisation schwieriger.

Nußdorfer Volkswehr, Motorbootflottille - Marineabteilung, 1919.

Diese Wahrnehmung als für sozialdemokratische Zwecke instrumentalisierte Formation, die Einwände Italiens, das unter Verweis auf das Waffenstillstandsabkommen vom 4. November 1918 eine Verringerung der Truppenstärke der Volkswehr anmahnte sowie auch die Bewertung als Übergangslösung, führten bereits ab Jänner 1919 zu einer leichten Reduktion des Umfanges der Volkswehr. Im Wehrgesetz von 1919 wurde für „Deutschösterreich“ grundsätzlich die Wehrpflicht festgelegt und obwohl dieses Gesetz nur als vorläufig für eine Übergangsphase gültig betrachtet wurde bis eine umfassende Bestimmung des zukünftigen Wehrsystems möglich würde, so wurde bereits deutlich, dass ein zukünftiges Heer „milizartigen Charakter“ haben und damit die Volkswehr als Berufsheer nur vorübergehend bestehen sollte. Auch aufgrund sozialpolitischer Erwägung sanken die Stände der Volkswehr jedoch im Jahr 1919 nur langsam. Im Mai 1919 verfügte sie noch immer über 41.299 Mann.

Die im Friedensvertrag von Saint Germain verankerten Auflagen, dass die Republik, die aufgrund des Vertrages nun Österreich genannt wurde, nur über ein Berufsheer in der Stärke von 30.000 Mann verfügen durfte, führte dann zur raschen Absenkung der Mannschaftsstärken und zur Überführung der Volkswehr in das Bundesheer, das mit dem Wehrgesetz von 1920 geschaffen wurde.

Die Volkswehr – innenpolitisches Instrument oder Mittel der Landesverteidigung?

Staatssekretär Julius Deutsch wird in St. Pölten vom Kreisunterbefehlshaber, dem Kommandanten des Telefonregiments und dem Landessoldatenrat empfangen.

Julius Deutsch, sozialdemokratischer Unterstaatssekretär und später Staatssekretär des Staatsamtes für Heerwesen (auch Staatsamt für Heereswesen), der wesentlich an Gründung und Gestaltung der Volkswehr beteiligt gewesen war, strebte einen klaren Bruch mit der Tradition der alten Armee an, um ein politisch zuverlässiges, der Republik verpflichtetes, militärisches Machtmittel zu erhalten. Bereits früh war die Volkswehr daher mit Vorwürfen konfrontiert sie sei eine politisierte Institution die vor allem der Absicherung der politischen Stellung der Sozialdemokraten diene.

Tatsächlich traten militärfachliche Erwägungen gegenüber politischer Zuverlässigkeit vielfach in den Hintergrund. Das Militär und insbesondere das Offizierskorps wurden nun einer strikten politischen Kontrolle unterworfen. Auf Ebene der Bataillone ebenso wie bei den übergeordneten Landesbefehlshabern und beim Staatsamt für Heerwesen wurden Soldatenräte geschaffen, die von den Mannschaftssoldaten dominiert wurden und sich besonderer Förderung durch Julius Deutsch erfreuten. Ihnen viel die Aufgabe zu, die Rechte der Soldaten zu vertreten und eine Kompetenzüberschreitung der Offiziere zu verhindern. Vor allem aber hatten sie das Recht nach einer vierwöchigen Probezeit über die Aufnahme von Offizieren in die Volkswehr zu befinden. Miteingebunden wurden sie auch in die Entscheidung über die Entlassung von Personen aus der Volkswehr. Den häufig sozialdemokratisch geprägten Soldatenräten kam daher großer Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Volkswehr zu.

Vorrangig der Absicherung der politischen Zuverlässigkeit des Führungspersonals diente eine weitere neue Institution, die auf Initiative Deutschs geschaffen wurde. Auf Vorschlag der Soldatenräte konnten nun Volkswehrangehörige unabhängig von ihrem Bildungshintergrund oder ihrer militärischen Qualifikation zu „Volkswehrleutnanten“ ernannt werden – und dies, obwohl sich mehr Offiziere der alten Armee um den Eintritt der Volkswehr bewarben als aufgenommen werden konnten. Obwohl politische Kriterien bei der Ernennung dieser Leutnante im Vordergrund standen, bewährten sich offenbar dennoch viele von ihnen, schließlich wurden 95 der 120 derartigen Offiziere in das Bundesheer der Ersten Republik übernommen.

Eine weitere neuartige Einrichtung der Volkswehr, die den „Geist der alten Armee“ aufbrechen sollte, war das von Zivilisten besetzte und geführte Zivilkommissariat. Zu dessen Aufgaben gehörte die Überwachung der Stellung der einfachen Soldaten und deren Wohlergehen, die Aufklärung über staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, die Förderung demokratischer Prinzipien und die Leitung der Anwerbeaktivitäten. Zudem konnten Vorschläge über Beförderungen eingebracht und Postenbesetzungen beeinsprucht werden. Das Zivilkommissariat diente auch als Beratungs-und Anlaufstellte der Soldatenräte.

Bildungszimmer der Volkswehr in Mitterndorf a. d. Fischa.

Während sich die auf diese Weise politischer Kontrolle unterworfene Volkswehr in der Verteidigung der republikanisch-demokratischen Ordnung durchaus bewährte, war sie im Schutz der Grenzen, der ebenfalls zu ihren Aufgaben zählte, weniger erfolgreich. Dabei zeigte sich bereits in ihrer Struktur das sie von Seiten der politischen Führung vor allem für innenpolitische Verwendungen gedacht war. Oberhalb des grundlegenden Organisationselementes des Bataillons gab es keine höheren militärischen Verbände und die Zusammensetzung der Truppen war von Infanterie geprägt, für die keine Kampfunterstützungswaffen, die sich im Krieg als unverzichtbar erwiesen hatten, vorgesehen waren. Neben vergleichsweise umfangreichen Luftstreitkräften und hinlänglichen technischen Einheiten, gab es nur wenige berittene Truppen und lediglich rudimentäre Artillerieverbände, wobei letztere bereits als erstes der schon bald einsetzenden Reduktion der Volkswehr unterworfen wurden.

Berittene Volkswehr, Graz 20.3.1920

Die vorrangige Ausrichtung an politischer Zuverlässigkeit und die starke Stellung der Soldatenräte beeinträchtigten zudem die militärische Schlagkraft der Volkswehr. Da die meisten Volkswehrangehörigen lediglich aus Gründen der Existenzsicherung eingetreten waren, bestand für viele Volkswehrsoldaten wenig Anreiz sich in der Grenzsicherung Gefahren auszusetzen, für die sie nicht höher entlohnt wurden als ihre Kameraden im leichten Hinterlandsdienst. Auch bestand seitens des Staatsrates nicht der politische Wille, die beanspruchten Grenzen entschlossen zu verteidigen und erhielten die Volkswehrtruppen in den betroffenen Gebieten nur zögerliche Unterstützung vom Staatsamt für Heerwesen. Dies zeigte sich etwa im Kampf um die Südkärntner Grenzgebiete, der 1919 vor allem von lokalen Freiwilligen und der Kärntner Volkswehr mit nur geringer und wenig effektiver Unterstützung der Zentralbehörden geführt werden musste.

Kärtner Abwehrkampf 1919, Kommandanten der Kärntner Volkswehr vor einer eroberten jugosl. Blockhütte.

Hier bewährten sich allerdings die bereits früh eigeninitiativ geschaffenen Kärntner Volkswehrbataillone, die durch die starke Identifikation ihrer Soldaten mit dem Ziel der Landesverteidigung und den Vorrang militärisch Qualifikation vor politischen Kriterien bei ihrer Aufstellung, gekennzeichnet waren. So waren zahlreiche Volkswehrbataillone und Einheiten aus den früheren Kärntner Regimentern der k.u.k. Armee und k.k. Landwehr hervorgegangen.

Anhang: Die neuen Rangabzeichen der Volkswehr

Die neuen Rangabzeichen für Unteroffiziere nach den Bestimmungen des Erlasses Abt. 5, Zl. 1789 v. 1. April 1919 (VOBl. Nr. 14 v. 2. April 1919)
Die neuen Rangabzeichen für Offiziere nach den Bestimmungen des Erlasses Abt. 5, Zl. 1789 v. 1. April 1919 (VOBl. Nr. 14 v. 2. April 1919)

Stefan Kurz

MMag. Stefan Kurz
Ich bin Historiker und Politikwissenschafter. Als wissenschaftlicher Assistent der Direktion ist mein Aufgabengebiet sehr vielfältig und jeweils anlassbezogen mit den verschiedensten musealen Tätigkeiten verbunden. Es erstreckt sich damit u.a. von eigentlichen Assistenzaufgaben, über das Kuratieren von Ausstellungen bis hin zu wissenschaftlichen Arbeiten.
Meine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Militärgeschichte der Habsburgermonarchie, insbesondere des „langen 19. Jahrhunderts“, der Militärdiplomatie und der Geschichte des Bundesheeres der Ersten Republik.

2 comments

  • Hello Stefan, very interesting article, must admit the volkswehr was new to me.
    Good photos, do you have any more information about the volkswehr rank structure or the insignia worn on the uniforms ?
    Were the collar patches blue for the whole of the volkswehr or just infantry battalions ?
    yours faithfully

    Pat.

    • Hello Patrick,

      Thank you for your interest in my article. The rank structure of the Volkswehr remained as it had been in the Austro-Hungarian army. Only the rank insignia on the uniforms changed. In principle, the blue collar patches were obligatory for all soldiers of the Volkswehr regardless of the branch or corps. In reality however, numerous variations and deviations existed. Among others, green patches were used or the coat of arms of the respective „Bundesland“ (province) was applied. The aformentioned regulations for the uniform of the Volkswehr were issued with „Verordnungsblatt Nr. 14“ of 2 April 1919. We will integrate two official tables with detailed depictions of the new rank insignia, that were part of this decree, into the blog post.

      Best regards

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